DR. HANNA SCHMIDT · RECHTSANWÄLTIN
Rechtsanwältin für Erbrecht und Familienrecht
in Köln oder online
Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Köln. Unter DR. SCHMIDT LEGAL berate und vertrete ich in Erbfällen und Nachlassplanung, bei Scheidung, Unterhalt sowie Umgang und Sorgerecht, in der Kanzlei in der Jakordenstraße oder per Video.
5 von 5 Sternen
Dr. Hanna Schmidt
Erbrecht & Familienrecht
12 Jahre
Wirtschaftskanzlei
DE / EN
Beratungssprachen
Köln & online
Persönlich oder per Video
RECHTSGEBIETE
Erbrecht und Familienrecht in Köln:
die vier Bereiche meiner Beratung
/01
Erbrecht
Ob Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge, das Erbrecht ist komplex und wirft viele Fragen auf.
/02
Familienrecht
Eine Trennung stellt alle Fragen gleichzeitig: Wohnung, Kinder, Geld.
/03
Unternehmerfamilienrecht
Bei Unternehmern hängen Privatvermögen und Betrieb zusammen, und familienrechtliche Ansprüche greifen auf das Unternehmen durch.
/04
Internationales Erb- und Familienrecht
Grenzüberschreitende Erbfälle und binationales Familienrecht stellen besondere Herausforderungen dar.
01
Sie sprechen immer mit mir
Jedes Mandat wird von mir persönlich bearbeitet.
02
Transparente Kosten
Abrechnung nach Zeit. Die Konditionen stehen vor Beginn fest.
03
Köln oder online
In der Kanzlei, per Video oder Telefon. Termine bis 19 Uhr.
04
Deutsch und Englisch
Beratung auch bei grenzüberschreitenden Fällen.

IHRE RECHTSANWÄLTIN
Dr. Hanna Schmidt,
Ihre Ansprechpartnerin
Was ich für Sie schreibe, soll rechtlich fundiert und für Sie jederzeit nachvollziehbar sein.
VOM ERSTKONTAKT ZUM MANDAT
So läuft die
Zusammenarbeit ab
01
02
Vor dem Gespräch bitte ich Sie um die Unterlagen, auf die es ankommt.
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VOM ERSTKONTAKT ZUM MANDAT
Schildern Sie
mir Ihren Fall
Je konkreter Sie Ihre Situation beschreiben, desto besser kann ich sie einordnen. Ich melde mich zeitnah und vertraulich bei Ihnen zurück.
Telefon
+49 (0) 221 292 40 370
kontakt@drschmidt-legal.de
Kanzlei
Jakordenstraße 8, 50668 Köln
Termine
Kurzfristige Termine nach Vereinbarung
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Ich rechne nach Zeit ab, weil der Streitwert selten etwas über den Aufwand einer Sache sagt. Mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Über die aufgewendete Zeit erhalten Sie einen detaillierten Tätigkeitsnachweis, Position für Position. Um aber auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken angemessen zu berücksichtigen, berechne ich mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Mindestvergütung nach RVG greift nur in den Fällen, in denen sie über dem tatsächlichen Zeithonorar liegt. Eine pauschale Kurzberatung biete ich nicht an. Die Konditionen im Einzelnen stehen auf der Seite Kosten und Honorar.
Eine Abrechnung direkt mit ihrem Versicherer über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, deckt aber in der Regel nicht das gesamte Honorar. Versicherer erstatten üblicherweise nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie selbst. Ob Ihr Vertrag den betroffenen Bereich überhaupt einschließt und welche Selbstbeteiligung gilt, klären Sie am schnellsten direkt bei Ihrem Versicherer. Die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit dem Versicherer laufen über Sie, die Angaben zum Sachverhalt, die Sie dafür brauchen, bekommen Sie von mir. Sagen Sie mir am Anfang, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, dann berücksichtige ich das bei der Planung.
Beides: Termine finden in der Kanzlei in Köln statt oder per Video und Telefon, wie es Ihnen passt. Viele Mandate laufen von der ersten Anfrage bis zum Abschluss vollständig digital, Unterlagen eingeschlossen. Termine sind montags bis donnerstags bis 19:00 Uhr und freitags bis 17:00 Uhr möglich, nach Absprache auch später, damit Sie dafür keinen halben Arbeitstag erklären müssen. Vertreten kann ich Sie bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt. Nur vor dem Bundesgerichtshof braucht es eine gesonderte Zulassung, die ich nicht habe. Mandate führe ich auf Deutsch und auf Englisch.
Ja, Sie können Ihren Anwalt jederzeit wechseln, auch während eines laufenden Verfahrens. Praktisch sind dabei drei Punkte zu klären: der Stand der Sache samt laufender Fristen, die Übergabe der Handakte und die Abrechnung des Vorberaters, dessen bereits verdiente Vergütung durch den Wechsel nicht entfällt. Ich sehe mir vor der Übernahme an, wo das Verfahren steht und was sich noch bewegen lässt, damit Sie keine Neubearbeitung bezahlen, die am Ergebnis nichts ändert. Manchmal ist das Ergebnis dieser Prüfung, dass ein Wechsel zu diesem Zeitpunkt nichts bringt. Dann sage ich Ihnen das.


