RECHTSGEBIET

Internationales Erbrecht: Ihre Rechtsanwältin in Köln

Ein Nachlass reicht über eine Grenze, sobald Vermögen in zwei Staaten liegt oder der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat. Dann steht am Anfang die Frage, welches Erbrecht gilt (Art. 21 EuErbVO) und mit welchem Nachweis die Erben an das Vermögen kommen. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Geht es um eine Trennung, führt der Weg zum internationalen Familienrecht.

Internationales Erbrecht: welches Recht gilt, und wer weist die Erbfolge nach

Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet, nicht der Pass

Nach Art. 21 EuErbVO gilt für die Erbfolge grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht die Staatsangehörigkeit, nicht die Meldeadresse. Ein Deutscher, der seine letzten Jahre in Spanien oder Portugal gelebt hat, wird ohne Rechtswahl nach dem Recht dieses Staates beerbt.

Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist nicht immer eindeutig: zwei Wohnsitze, Pflegeaufenthalt im Ausland, Rückkehr kurz vor dem Tod. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Dänemark und Irland sind an die Verordnung nicht gebunden, und für Drittstaaten sowie dort gelegene Immobilien gelten häufig eigene Regeln.

Rechtswahl im Testament

Wer verhindern will, dass ein fremdes Erbrecht über seinen Nachlass entscheidet, kann in einer Verfügung von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem er angehört (Art. 22 EuErbVO). Die Rechtswahl hat eine Kehrseite: Wer deutsches Recht wählt, wählt den Pflichtteil mit. Der beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Manche Rechtsordnungen kennen keine Pflichtteilsansprüche, andere binden den Nachlass stärker als das deutsche Recht. Ich stimme Rechtswahl, Testamentsinhalt und ältere Verfügungen aufeinander ab. Die EuErbVO regelt das Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln, und zwei Staaten können gleichzeitig zugreifen. Steuerlich berate ich nicht, dafür ziehe ich einen Steuerberater hinzu.

Erbnachweise, die im Ausland akzeptiert werden

Ein deutscher Erbschein hilft wenig, wenn die Bank in Frankreich ihn nicht akzeptiert. Für Erbfälle im Anwendungsbereich der EuErbVO gibt es deshalb das Europäische Nachlasszeugnis (Art. 62 ff. EuErbVO), das die Erbenstellung in den gebundenen Mitgliedstaaten nachweist.

Welcher Nachweis der richtige ist, hängt vom Land, vom Vermögensgegenstand und von der Stelle ab, die ihn sehen will. Dazu kommen beglaubigte Übersetzungen und, je nach Staat, eine Apostille oder Legalisation. Ich kläre vorab, welches Dokument welche Stelle verlangt, und beantrage es, statt drei Nachweise parallel zu beschaffen.

Immobilien, Konten und Erben in mehreren Staaten

Die Abwicklung selbst ist Organisationsarbeit. Eine Immobilie im Ausland folgt dem Register vor Ort, mit eigenen Formvorschriften, eigenen Notaren und eigenen Fristen für Steueranzeigen. Konten werden erst freigegeben, wenn der Nachweis in der Form vorliegt, die das Institut verlangt.

Sitzen die Erben in verschiedenen Ländern, braucht die Erbengemeinschaft handhabbare Vollmachten, sonst blockiert jede Unterschrift den nächsten Schritt. Ich strukturiere den Nachlassbestand nach Ländern, setze die Reihenfolge fest und bündele die Kommunikation mit Gerichten, Banken und Beratern im In- und Ausland.

Typische Konstellationen

01

Der Erblasser hat zuletzt im Ausland gelebt

Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger, hat aber die letzten Jahre im Ausland gelebt. Ein handschriftliches Testament liegt vor, ohne Rechtswahl. Dann geht es zuerst darum, wo der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich lag, welches Erbrecht daraus folgt und ob das Testament nach diesem Recht formwirksam ist.

02

Sie leben im Ausland, der Nachlass liegt in Deutschland

Sie leben im Ausland und erfahren, dass Sie in Deutschland geerbt haben, gemeinsam mit Verwandten, die Sie kaum kennen. Sie wissen nicht, ob der Nachlass überschuldet ist. Für die Ausschlagung gilt dann nicht die Sechs-Wochen-Frist, sondern eine Frist von sechs Monaten (§ 1944 BGB).

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In Köln, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder auf Englisch. Ich frage die Länderbezüge ab. Am Ende dieses Termins wissen Sie, ob überhaupt ein deutsches Nachlassgericht zuständig ist.

02

Länderbild und Anknüpfungspunkte

Ich trage mit Ihnen zusammen, was wo liegt und wer wo lebt: Aufenthalte der letzten Jahre, Staatsangehörigkeiten, Sterbe- und Personenstandsurkunden, Grundbuch- oder Registerauszüge, Konten und Depots, Testamente, Erbverträge und Vollmachten.

03

Prüfung und Strategie

Ich ordne den Fall den einschlägigen Vorschriften zu, bestimme das anwendbare Erbrecht und benenne die Unterschiede. Wo ausländisches Recht zu beurteilen ist, ziehe ich einen Kollegen im betreffenden Staat hinzu.

04

Umsetzung

Antrag, Verfügung oder Nachweis, je nach Fall. Urkunden halten nur, wenn sie in der Form vorliegen, die alle beteiligten Staaten anerkennen. Vertretung übernehme ich bundesweit in allen Tatsacheninstanzen.

Wussten Sie schon?

01

Der gewöhnliche Aufenthalt schlägt die Staatsangehörigkeit

Für die Erbfolge zählt nach Art. 21 EuErbVO, wo der Erblasser bei seinem Tod tatsächlich gelebt hat. Ein deutscher Pass schützt nicht davor, nach ausländischem Recht beerbt zu werden.

02

Die EU-Erbrechtsverordnung sagt nichts über Steuern

Sie bestimmt das anwendbare Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Das wird regelmäßig verwechselt, und die steuerliche Belastung kann in einem anderen Staat entstehen als die Erbfolge.

03

Bei Auslandsbezug verlängert sich die Ausschlagungsfrist

Statt sechs Wochen gelten sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält (§ 1944 BGB).

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Köln, ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein (§ 343 Abs. 1 FamFG).

Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach eigenen Regeln, die ich im Einzelfall prüfe. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso aus dem übrigen Bundesgebiet und aus dem Ausland. Für die Beratung auf Englisch gilt dasselbe wie auf Deutsch: Ich führe sie selbst.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für internationales Erbrecht. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026. Beratung und Vertretung in Deutsch und in Englisch, verhandlungssicher in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich. Ihr Mandat bearbeite ich selbst, es wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie nicht kennen.

Termine montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr, nach Absprache auch später: 19 Uhr deutscher Zeit ist an der US-Ostküste früher Nachmittag. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Es gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Die Staatsangehörigkeit spielt dafür keine Rolle. Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist bei Pendlern, zwei Wohnsitzen oder einem Pflegeaufenthalt manchmal streitig. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Ich prüfe die Anknüpfung, bevor Quoten oder Pflichtteile berechnet werden.

Zum internationalen Erbrecht gehört die Frage, welches Erbrecht auf einen Erbfall anzuwenden ist, wer danach Erbe wird, welche Pflichtteilsrechte bestehen und wie sich die Erbenstellung im Ausland nachweisen lässt. Nicht dazu gehört die Erbschaftsteuer: Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln. Ebenfalls nicht dazu gehören Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht mit Auslandsbezug. Die stehen auf der Seite zum internationalen Familienrecht.

Im Erbrecht bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht, und sie knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an (Art. 21 EuErbVO). Im Familienrecht richtet sich die internationale Zuständigkeit in Ehesachen nach der Brüssel-IIb-Verordnung, das anwendbare Scheidungsrecht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten nach Rom III. Ein Ehepaar kann in einem Staat geschieden werden und in einem anderen beerbt.

Ja. Wo Sie wohnen, ist für das Mandat zweitrangig, solange es um deutsches Recht oder um ein Verfahren in Deutschland geht. Das Erstgespräch findet per Video oder telefonisch statt, auf Deutsch oder auf Englisch. Unterlagen nehme ich elektronisch an. Achten Sie auf die Ausschlagungsfrist: Sie beträgt sechs Monate, wenn Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gerichte und ausländische Berater kommen hinzu. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Ihren Erbfall mit Auslandsbezug einordnen lassen

Schildern Sie mir, welche Länder im Spiel sind und was vorliegt: Testament, Sterbeurkunde, Grundbuch- oder Kontounterlagen, auch unvollständig. Ich sage Ihnen, welche Frage zuerst zu klären ist und welche Unterlagen ich dafür brauche. Termine in Köln oder per Video.

RECHTSGEBIET

Internationales Erbrecht: Ihre Rechtsanwältin in Köln

Ein Nachlass reicht über eine Grenze, sobald Vermögen in zwei Staaten liegt oder der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat. Dann steht am Anfang die Frage, welches Erbrecht gilt (Art. 21 EuErbVO) und mit welchem Nachweis die Erben an das Vermögen kommen. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Geht es um eine Trennung, führt der Weg zum internationalen Familienrecht.

Internationales Erbrecht: welches Recht gilt, und wer weist die Erbfolge nach

Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet, nicht der Pass

Nach Art. 21 EuErbVO gilt für die Erbfolge grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht die Staatsangehörigkeit, nicht die Meldeadresse. Ein Deutscher, der seine letzten Jahre in Spanien oder Portugal gelebt hat, wird ohne Rechtswahl nach dem Recht dieses Staates beerbt.

Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist nicht immer eindeutig: zwei Wohnsitze, Pflegeaufenthalt im Ausland, Rückkehr kurz vor dem Tod. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Dänemark und Irland sind an die Verordnung nicht gebunden, und für Drittstaaten sowie dort gelegene Immobilien gelten häufig eigene Regeln.

Rechtswahl im Testament

Wer verhindern will, dass ein fremdes Erbrecht über seinen Nachlass entscheidet, kann in einer Verfügung von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem er angehört (Art. 22 EuErbVO). Die Rechtswahl hat eine Kehrseite: Wer deutsches Recht wählt, wählt den Pflichtteil mit. Der beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Manche Rechtsordnungen kennen keine Pflichtteilsansprüche, andere binden den Nachlass stärker als das deutsche Recht. Ich stimme Rechtswahl, Testamentsinhalt und ältere Verfügungen aufeinander ab. Die EuErbVO regelt das Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln, und zwei Staaten können gleichzeitig zugreifen. Steuerlich berate ich nicht, dafür ziehe ich einen Steuerberater hinzu.

Erbnachweise, die im Ausland akzeptiert werden

Ein deutscher Erbschein hilft wenig, wenn die Bank in Frankreich ihn nicht akzeptiert. Für Erbfälle im Anwendungsbereich der EuErbVO gibt es deshalb das Europäische Nachlasszeugnis (Art. 62 ff. EuErbVO), das die Erbenstellung in den gebundenen Mitgliedstaaten nachweist.

Welcher Nachweis der richtige ist, hängt vom Land, vom Vermögensgegenstand und von der Stelle ab, die ihn sehen will. Dazu kommen beglaubigte Übersetzungen und, je nach Staat, eine Apostille oder Legalisation. Ich kläre vorab, welches Dokument welche Stelle verlangt, und beantrage es, statt drei Nachweise parallel zu beschaffen.

Immobilien, Konten und Erben in mehreren Staaten

Die Abwicklung selbst ist Organisationsarbeit. Eine Immobilie im Ausland folgt dem Register vor Ort, mit eigenen Formvorschriften, eigenen Notaren und eigenen Fristen für Steueranzeigen. Konten werden erst freigegeben, wenn der Nachweis in der Form vorliegt, die das Institut verlangt.

Sitzen die Erben in verschiedenen Ländern, braucht die Erbengemeinschaft handhabbare Vollmachten, sonst blockiert jede Unterschrift den nächsten Schritt. Ich strukturiere den Nachlassbestand nach Ländern, setze die Reihenfolge fest und bündele die Kommunikation mit Gerichten, Banken und Beratern im In- und Ausland.

Typische Konstellationen

01

Der Erblasser hat zuletzt im Ausland gelebt

Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger, hat aber die letzten Jahre im Ausland gelebt. Ein handschriftliches Testament liegt vor, ohne Rechtswahl. Dann geht es zuerst darum, wo der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich lag, welches Erbrecht daraus folgt und ob das Testament nach diesem Recht formwirksam ist.

02

Sie leben im Ausland, der Nachlass liegt in Deutschland

Sie leben im Ausland und erfahren, dass Sie in Deutschland geerbt haben, gemeinsam mit Verwandten, die Sie kaum kennen. Sie wissen nicht, ob der Nachlass überschuldet ist. Für die Ausschlagung gilt dann nicht die Sechs-Wochen-Frist, sondern eine Frist von sechs Monaten (§ 1944 BGB).

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In Köln, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder auf Englisch. Ich frage die Länderbezüge ab. Am Ende dieses Termins wissen Sie, ob überhaupt ein deutsches Nachlassgericht zuständig ist.

02

Länderbild und Anknüpfungspunkte

Ich trage mit Ihnen zusammen, was wo liegt und wer wo lebt: Aufenthalte der letzten Jahre, Staatsangehörigkeiten, Sterbe- und Personenstandsurkunden, Grundbuch- oder Registerauszüge, Konten und Depots, Testamente, Erbverträge und Vollmachten.

03

Prüfung und Strategie

Ich ordne den Fall den einschlägigen Vorschriften zu, bestimme das anwendbare Erbrecht und benenne die Unterschiede. Wo ausländisches Recht zu beurteilen ist, ziehe ich einen Kollegen im betreffenden Staat hinzu.

04

Umsetzung

Antrag, Verfügung oder Nachweis, je nach Fall. Urkunden halten nur, wenn sie in der Form vorliegen, die alle beteiligten Staaten anerkennen. Vertretung übernehme ich bundesweit in allen Tatsacheninstanzen.

Wussten Sie schon?

01

Der gewöhnliche Aufenthalt schlägt die Staatsangehörigkeit

Für die Erbfolge zählt nach Art. 21 EuErbVO, wo der Erblasser bei seinem Tod tatsächlich gelebt hat. Ein deutscher Pass schützt nicht davor, nach ausländischem Recht beerbt zu werden.

02

Die EU-Erbrechtsverordnung sagt nichts über Steuern

Sie bestimmt das anwendbare Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Das wird regelmäßig verwechselt, und die steuerliche Belastung kann in einem anderen Staat entstehen als die Erbfolge.

03

Bei Auslandsbezug verlängert sich die Ausschlagungsfrist

Statt sechs Wochen gelten sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält (§ 1944 BGB).

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Köln, ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein (§ 343 Abs. 1 FamFG).

Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach eigenen Regeln, die ich im Einzelfall prüfe. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso aus dem übrigen Bundesgebiet und aus dem Ausland. Für die Beratung auf Englisch gilt dasselbe wie auf Deutsch: Ich führe sie selbst.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für internationales Erbrecht. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026. Beratung und Vertretung in Deutsch und in Englisch, verhandlungssicher in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich. Ihr Mandat bearbeite ich selbst, es wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie nicht kennen.

Termine montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr, nach Absprache auch später: 19 Uhr deutscher Zeit ist an der US-Ostküste früher Nachmittag. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Es gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Die Staatsangehörigkeit spielt dafür keine Rolle. Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist bei Pendlern, zwei Wohnsitzen oder einem Pflegeaufenthalt manchmal streitig. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Ich prüfe die Anknüpfung, bevor Quoten oder Pflichtteile berechnet werden.

Zum internationalen Erbrecht gehört die Frage, welches Erbrecht auf einen Erbfall anzuwenden ist, wer danach Erbe wird, welche Pflichtteilsrechte bestehen und wie sich die Erbenstellung im Ausland nachweisen lässt. Nicht dazu gehört die Erbschaftsteuer: Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln. Ebenfalls nicht dazu gehören Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht mit Auslandsbezug. Die stehen auf der Seite zum internationalen Familienrecht.

Im Erbrecht bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht, und sie knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an (Art. 21 EuErbVO). Im Familienrecht richtet sich die internationale Zuständigkeit in Ehesachen nach der Brüssel-IIb-Verordnung, das anwendbare Scheidungsrecht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten nach Rom III. Ein Ehepaar kann in einem Staat geschieden werden und in einem anderen beerbt.

Ja. Wo Sie wohnen, ist für das Mandat zweitrangig, solange es um deutsches Recht oder um ein Verfahren in Deutschland geht. Das Erstgespräch findet per Video oder telefonisch statt, auf Deutsch oder auf Englisch. Unterlagen nehme ich elektronisch an. Achten Sie auf die Ausschlagungsfrist: Sie beträgt sechs Monate, wenn Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gerichte und ausländische Berater kommen hinzu. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Ihren Erbfall mit Auslandsbezug einordnen lassen

Schildern Sie mir, welche Länder im Spiel sind und was vorliegt: Testament, Sterbeurkunde, Grundbuch- oder Kontounterlagen, auch unvollständig. Ich sage Ihnen, welche Frage zuerst zu klären ist und welche Unterlagen ich dafür brauche. Termine in Köln oder per Video.

RECHTSGEBIET

Internationales Erbrecht: Ihre Rechtsanwältin in Köln

Ein Nachlass reicht über eine Grenze, sobald Vermögen in zwei Staaten liegt oder der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat. Dann steht am Anfang die Frage, welches Erbrecht gilt (Art. 21 EuErbVO) und mit welchem Nachweis die Erben an das Vermögen kommen. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich führe DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Geht es um eine Trennung, führt der Weg zum internationalen Familienrecht.

Internationales Erbrecht: welches Recht gilt, und wer weist die Erbfolge nach

Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet, nicht der Pass

Nach Art. 21 EuErbVO gilt für die Erbfolge grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht die Staatsangehörigkeit, nicht die Meldeadresse. Ein Deutscher, der seine letzten Jahre in Spanien oder Portugal gelebt hat, wird ohne Rechtswahl nach dem Recht dieses Staates beerbt.

Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist nicht immer eindeutig: zwei Wohnsitze, Pflegeaufenthalt im Ausland, Rückkehr kurz vor dem Tod. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Dänemark und Irland sind an die Verordnung nicht gebunden, und für Drittstaaten sowie dort gelegene Immobilien gelten häufig eigene Regeln.

Rechtswahl im Testament

Wer verhindern will, dass ein fremdes Erbrecht über seinen Nachlass entscheidet, kann in einer Verfügung von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem er angehört (Art. 22 EuErbVO). Die Rechtswahl hat eine Kehrseite: Wer deutsches Recht wählt, wählt den Pflichtteil mit. Der beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

Manche Rechtsordnungen kennen keine Pflichtteilsansprüche, andere binden den Nachlass stärker als das deutsche Recht. Ich stimme Rechtswahl, Testamentsinhalt und ältere Verfügungen aufeinander ab. Die EuErbVO regelt das Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln, und zwei Staaten können gleichzeitig zugreifen. Steuerlich berate ich nicht, dafür ziehe ich einen Steuerberater hinzu.

Erbnachweise, die im Ausland akzeptiert werden

Ein deutscher Erbschein hilft wenig, wenn die Bank in Frankreich ihn nicht akzeptiert. Für Erbfälle im Anwendungsbereich der EuErbVO gibt es deshalb das Europäische Nachlasszeugnis (Art. 62 ff. EuErbVO), das die Erbenstellung in den gebundenen Mitgliedstaaten nachweist.

Welcher Nachweis der richtige ist, hängt vom Land, vom Vermögensgegenstand und von der Stelle ab, die ihn sehen will. Dazu kommen beglaubigte Übersetzungen und, je nach Staat, eine Apostille oder Legalisation. Ich kläre vorab, welches Dokument welche Stelle verlangt, und beantrage es, statt drei Nachweise parallel zu beschaffen.

Immobilien, Konten und Erben in mehreren Staaten

Die Abwicklung selbst ist Organisationsarbeit. Eine Immobilie im Ausland folgt dem Register vor Ort, mit eigenen Formvorschriften, eigenen Notaren und eigenen Fristen für Steueranzeigen. Konten werden erst freigegeben, wenn der Nachweis in der Form vorliegt, die das Institut verlangt.

Sitzen die Erben in verschiedenen Ländern, braucht die Erbengemeinschaft handhabbare Vollmachten, sonst blockiert jede Unterschrift den nächsten Schritt. Ich strukturiere den Nachlassbestand nach Ländern, setze die Reihenfolge fest und bündele die Kommunikation mit Gerichten, Banken und Beratern im In- und Ausland.

Typische Konstellationen

01

Der Erblasser hat zuletzt im Ausland gelebt

Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger, hat aber die letzten Jahre im Ausland gelebt. Ein handschriftliches Testament liegt vor, ohne Rechtswahl. Dann geht es zuerst darum, wo der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich lag, welches Erbrecht daraus folgt und ob das Testament nach diesem Recht formwirksam ist.

02

Sie leben im Ausland, der Nachlass liegt in Deutschland

Sie leben im Ausland und erfahren, dass Sie in Deutschland geerbt haben, gemeinsam mit Verwandten, die Sie kaum kennen. Sie wissen nicht, ob der Nachlass überschuldet ist. Für die Ausschlagung gilt dann nicht die Sechs-Wochen-Frist, sondern eine Frist von sechs Monaten (§ 1944 BGB).

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstgespräch

In Köln, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder auf Englisch. Ich frage die Länderbezüge ab. Am Ende dieses Termins wissen Sie, ob überhaupt ein deutsches Nachlassgericht zuständig ist.

02

Länderbild und Anknüpfungspunkte

Ich trage mit Ihnen zusammen, was wo liegt und wer wo lebt: Aufenthalte der letzten Jahre, Staatsangehörigkeiten, Sterbe- und Personenstandsurkunden, Grundbuch- oder Registerauszüge, Konten und Depots, Testamente, Erbverträge und Vollmachten.

03

Prüfung und Strategie

Ich ordne den Fall den einschlägigen Vorschriften zu, bestimme das anwendbare Erbrecht und benenne die Unterschiede. Wo ausländisches Recht zu beurteilen ist, ziehe ich einen Kollegen im betreffenden Staat hinzu.

04

Umsetzung

Antrag, Verfügung oder Nachweis, je nach Fall. Urkunden halten nur, wenn sie in der Form vorliegen, die alle beteiligten Staaten anerkennen. Vertretung übernehme ich bundesweit in allen Tatsacheninstanzen.

Wussten Sie schon?

01

Der gewöhnliche Aufenthalt schlägt die Staatsangehörigkeit

Für die Erbfolge zählt nach Art. 21 EuErbVO, wo der Erblasser bei seinem Tod tatsächlich gelebt hat. Ein deutscher Pass schützt nicht davor, nach ausländischem Recht beerbt zu werden.

02

Die EU-Erbrechtsverordnung sagt nichts über Steuern

Sie bestimmt das anwendbare Erbrecht, nicht die Erbschaftsteuer. Das wird regelmäßig verwechselt, und die steuerliche Belastung kann in einem anderen Staat entstehen als die Erbfolge.

03

Bei Auslandsbezug verlängert sich die Ausschlagungsfrist

Statt sechs Wochen gelten sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält (§ 1944 BGB).

Kanzlei in Köln, Nachlass in mehreren Staaten

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video oder telefonisch. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Köln, ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln die Adresse für Eröffnungsniederschrift und Erbschein (§ 343 Abs. 1 FamFG).

Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach eigenen Regeln, die ich im Einzelfall prüfe. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso aus dem übrigen Bundesgebiet und aus dem Ausland. Für die Beratung auf Englisch gilt dasselbe wie auf Deutsch: Ich führe sie selbst.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für internationales Erbrecht. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026. Beratung und Vertretung in Deutsch und in Englisch, verhandlungssicher in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich. Ihr Mandat bearbeite ich selbst, es wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie nicht kennen.

Termine montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr, nach Absprache auch später: 19 Uhr deutscher Zeit ist an der US-Ostküste früher Nachmittag. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Es gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser bei seinem Tod seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EuErbVO). Die Staatsangehörigkeit spielt dafür keine Rolle. Wo der gewöhnliche Aufenthalt lag, ist bei Pendlern, zwei Wohnsitzen oder einem Pflegeaufenthalt manchmal streitig. Dann zählen Dauer, Regelmäßigkeit und Lebensmittelpunkt. Ich prüfe die Anknüpfung, bevor Quoten oder Pflichtteile berechnet werden.

Zum internationalen Erbrecht gehört die Frage, welches Erbrecht auf einen Erbfall anzuwenden ist, wer danach Erbe wird, welche Pflichtteilsrechte bestehen und wie sich die Erbenstellung im Ausland nachweisen lässt. Nicht dazu gehört die Erbschaftsteuer: Welcher Staat besteuert, folgt eigenen Regeln. Ebenfalls nicht dazu gehören Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht mit Auslandsbezug. Die stehen auf der Seite zum internationalen Familienrecht.

Im Erbrecht bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht, und sie knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an (Art. 21 EuErbVO). Im Familienrecht richtet sich die internationale Zuständigkeit in Ehesachen nach der Brüssel-IIb-Verordnung, das anwendbare Scheidungsrecht in den teilnehmenden Mitgliedstaaten nach Rom III. Ein Ehepaar kann in einem Staat geschieden werden und in einem anderen beerbt.

Ja. Wo Sie wohnen, ist für das Mandat zweitrangig, solange es um deutsches Recht oder um ein Verfahren in Deutschland geht. Das Erstgespräch findet per Video oder telefonisch statt, auf Deutsch oder auf Englisch. Unterlagen nehme ich elektronisch an. Achten Sie auf die Ausschlagungsfrist: Sie beträgt sechs Monate, wenn Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 € zzgl. 19 % USt., mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gerichte und ausländische Berater kommen hinzu. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Ihren Erbfall mit Auslandsbezug einordnen lassen

Schildern Sie mir, welche Länder im Spiel sind und was vorliegt: Testament, Sterbeurkunde, Grundbuch- oder Kontounterlagen, auch unvollständig. Ich sage Ihnen, welche Frage zuerst zu klären ist und welche Unterlagen ich dafür brauche. Termine in Köln oder per Video.

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