ERBRECHT

Berliner Testament und Nachlassplanung in Köln

Ein Testament ist schnell geschrieben. Ob es hält, stellt sich meist erst heraus, wenn niemand mehr etwas ändern kann. Ich sehe mir deshalb zuerst Ihre Vermögens- und Familiensituation an, rechne die Pflichtteile durch und entwerfe erst danach die Verfügung, die dazu passt, vom Berliner Testament bis zum Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht.

Berliner Testament: gemeinschaftliches Testament mit Schlusserben

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB). Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe. Die verbreitete Fassung heißt Berliner Testament: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die Kinder werden Schlusserben des Überlebenden. Der Nachlass bleibt zunächst ungeteilt in einer Hand: Der überlebende Ehegatte muss weder teilen noch eine Erbengemeinschaft moderieren.

Haben die Ehegatten bestimmt, dass der beiderseitige Nachlass nach dem Tod des Überlebenden an einen Dritten fallen soll, ist im Zweifel genau das gemeint (§ 2269 Abs. 1 BGB). Die Kinder sind für den ersten Erbfall enterbt und können deshalb schon dann ihren Pflichtteil verlangen. Der Überlebende ist an die gemeinsam getroffene Verteilung gebunden.

Das Berliner Testament bindet stärker, als die meisten erwarten

Solange beide leben, lässt sich das ändern. Der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung verlangt eine notariell beurkundete Erklärung, die dem anderen Ehegatten zugeht (§ 2271 Abs. 1 BGB). Nach dem ersten Tod erlischt das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB). Der überlebende Ehegatte kann die Erbeinsetzung der Kinder dann grundsätzlich nicht mehr abändern.

Wechselbezüglich ist eine Verfügung, wenn sie nur wegen der Verfügung des anderen so getroffen wurde (§ 2270 BGB). Ob das für eine einzelne Anordnung gilt, ist Auslegungssache. In ein Berliner Testament, das ich entwerfe, gehört deshalb immer eine Aussage dazu, welche Anordnungen bindend sein sollen und welche der Längerlebende ändern darf.

Nachlassplanung in Köln: eigenhändiges oder notarielles Testament

Für das gewöhnliche Testament kennt das Gesetz zwei Wege (§ 2231 BGB): Sie schreiben es vollständig mit der Hand und unterschreiben es (§ 2247 BGB), oder Sie lassen es notariell beurkunden. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht mehr erfassen kann, errichtet kein wirksames Testament (§ 2229 Abs. 4 BGB).

Das notarielle Testament kostet Gebühren nach dem Geschäftswert. Dafür bekommen Sie eine Urkunde, deren Wirksamkeit selten erfolgreich angegriffen wird, und einen Erbnachweis, der das Erbscheinverfahren meist erspart: Für die Berichtigung des Grundbuchs genügt die Urkunde samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer eine Kölner Immobilie vererbt, spart seinen Erben Gebühren und Wochen.

Der Erbvertrag, wenn Bindung gewollt ist

Der Erbvertrag ist das Gegenstück zum Testament: Er bindet von Anfang an. Er wird zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen (§ 2276 BGB) und muss persönlich errichtet werden (§ 2274 BGB). Sinnvoll ist er dort, wo jemand etwas leistet und dafür eine verlässliche Zusage braucht.

Wer sich Bewegungsfreiheit erhalten will, lässt sich Rücktrittsrechte hineinschreiben. Ohne solchen Vorbehalt ist ein Rücktritt nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich. Häufig wird der Erbvertrag mit einem Pflichtteilsverzicht in derselben Urkunde verbunden, weil beides notariell beurkundet wird und zusammen erst die Planungssicherheit ergibt, um die es geht.

Die Werkzeuge, mit denen ein Testament gesteuert wird

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis wenden Sie einem Einzelnen bspw. einen Gegenstand oder einen Geldbetrag zu, ohne ihn zum Erben zu machen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben und ist nicht Teil der Erbengemeinschaft. Ein Geldvermächtnis muss aus dem Nachlass bezahlt werden können, sonst verkauft der Erbe die Immobilie, die er behalten sollte.

Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung bestimmt, wer bei der Auseinandersetzung welchen Gegenstand erhält (§ 2048 BGB). Sie verschiebt keine Quoten, sie verteilt Gegenstände: Das Haus geht an die Tochter, das Depot an den Sohn, wertmäßige Unterschiede werden ausgeglichen. Ohne solche Anordnung entscheidet die Erbengemeinschaft, und die entscheidet über Nachlassgegenstände nur gemeinsam.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihr Testament um, statt es der Erbengemeinschaft zu überlassen (§§ 2197 ff. BGB). Gebräuchlich sind die Abwicklungsvollstreckung, die den Nachlass ordnet und auseinandersetzt, und die Dauervollstreckung, die den Nachlass über längere Zeit verwaltet (§ 2209 BGB), im Grundsatz begrenzt auf 30 Jahre (§ 2210 BGB).

Sinnvoll ist das bei minderjährigen Erben oder bei Nachlässen, zu denen ein Unternehmen oder Immobilien gehören.

Vor- und Nacherbschaft

Bei der Vor- und Nacherbschaft erbt zunächst der Vorerbe. Nach einem von Ihnen bestimmten Ereignis fällt der Nachlass an den Nacherben (§§ 2100 ff. BGB). Über Grundstücke kann der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben nicht wirksam verfügen (§ 2113 BGB), soweit Sie ihn nicht befreien (§ 2136 BGB).

Der Preis dieser Konstruktion ist Schwerfälligkeit, der Gegenwert Kontrolle über die zweite Generation. Für ein Kind mit Behinderung wird sie mit einer Dauertestamentsvollstreckung kombiniert.

Pflichtteile rechnen, bevor Sie verteilen

Neben Kindern erbt der Ehegatte im Fall der Zugewinngemeinschaft gesetzlich ein Viertel, in aller Regel erhöht sich der Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1931, § 1371 Abs. 1 BGB). Im Fall der Gütertrennung hängt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten von der Anzahl der weiteren Erben ab.

Schenkungen zu Lebzeiten helfen nur begrenzt. Innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden sie für die Berechnung hinzugerechnet, wobei der anzusetzende Wert für jedes vollendete Jahr um ein Zehntel abschmilzt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an Ehegatten läuft diese Frist in der Regel nicht ab. Auch Schenkungen bspw. unter Nießbrauchsvorbehalt setzen die Zehnjahresfrist nicht in Gang. Ein Pflichtteilsverzicht wird notariell beurkundet (§§ 2346, 2348 BGB), lässt sich gegenständlich beschränken und in der Regel gegen eine Abfindung vereinbaren.

Vorsorgevollmacht und Testament regeln zwei verschiedene Dinge

Das Testament wirkt ab Ihrem Tod. Die Vorsorgevollmacht wirkt vorher, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können, und erspart Ihren Angehörigen ein Betreuungsverfahren. Beides gehört in dieselbe Beratung, es sind aber getrennte Urkunden mit getrennter Wirkung. Beide entwerfe ich: Die Gestaltung von Vorsorgevollmachten gehört zu meinen Leistungen.

Eine transmortale Vollmacht, die also über den Tod hinaus gilt, ist zusätzlich ein praktisches Werkzeug für die Nachlassabwicklung: Die Bevollmächtigten können Konten weiterführen und Rechnungen zahlen, bevor die Erbenstellung nachgewiesen ist.

Vermögen im Ausland ändert die Rechtsfrage

Welches Erbrecht auf Ihren Nachlass angewendet wird, richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes und nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit (Art. 21 EuErbVO). Wer als deutscher Staatsangehöriger seine letzten Jahre in Spanien lebt, vererbt nach spanischem Recht, sofern er nichts anderes bestimmt.

Sie können das Recht des Staates wählen, dem Sie angehören (Art. 22 EuErbVO). Diese Rechtswahl gehört in die Verfügung selbst, und sie ist einer der Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

Was ein Testament angreifbar macht

01

Formulierungen mit zwei Lesarten

„Meine Kinder sollen sich das Haus teilen“ beantwortet nicht, ob eine Erbengemeinschaft entstehen soll, wer wohnen darf und wer wen auszahlt. Unklare Sätze führen nicht zu einem Kompromiss, sondern zu einem Gerichtsverfahren.

02

Die Bindung des Überlebenden wird unterschätzt

Viele Ehepaare unterschreiben ein Berliner Testament aus dem Formularbuch und gehen davon aus, der Überlebende könne später alles neu regeln, was in aller Regel nicht stimmt. Wer diese Freiheit haben will, muss sie im Text ausdrücklich vorbehalten, bevor der erste Ehegatte stirbt. Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

03

Der Pflichtteil bleibt ungerechnet

Wird ein Kind übergangen, entsteht ein Geldanspruch gegen die Erben. Steckt das Vermögen in einer Immobilie oder im Betrieb, muss verkauft, umgeschuldet oder finanziert werden, meist unter Zeitdruck und in schlechter Verhandlungsposition.

04

Das Testament ist älter als das Leben

Scheidung, neue Ehe, Enkel, verkaufte Wohnung, übertragener Gesellschaftsanteil: Eine Verfügung aus 2009 verteilt Vermögen, das es nicht mehr gibt, an Personen, die nicht mehr gemeint sind. Nach jeder größeren Veränderung gehört das Testament auf den Tisch.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme

Zuerst liegt alles auf dem Tisch: Grundbuchauszüge, Kontostände, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Ehevertrag, frühere Testamente, Schenkungen der letzten zehn Jahre. Dazu nehme ich die Familienverhältnisse auf, einschließlich Kindern aus früheren Beziehungen.

02

Ziele und Konflikte

Hier klären wir, was zusammenbleiben soll und wo Streit droht. Aus den Antworten wird gerechnet: Pflichtteilsquoten, Liquiditätsbedarf, steuerliche Größenordnung. Die steuerliche Berechnung selbst überlasse ich Ihrem Steuerberater.

03

Form und Entwurf

Erst jetzt entscheidet sich, was Sie unterschreiben: eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder Erbvertrag, gegebenenfalls mit Pflichtteilsverzicht, Testamentsvollstreckung und Rechtswahl. Sie erhalten einen Entwurf mit Begründung, Satz für Satz.

04

Umsetzung und Verwahrung

Beim notariellen Testament stimme ich den Entwurf mit dem Notariat ab und begleite den Beurkundungstermin. Beim eigenhändigen Testament erhalten Sie eine Vorlage zum Abschreiben und eine Anleitung zur amtlichen Verwahrung.

Eine typische Konstellation

01

Zweite Ehe, ein Kind aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind, eine Kölner Immobilie, dazu ein Wertpapierdepot

Gewollt ist, dass die Ehefrau im Haus bleiben kann, ohne das erste Kind zu enterben. Ein Berliner Testament wäre der naheliegende und der falsche Griff, weil das erste Kind nach dem ersten Tod seinen Pflichtteil verlangen kann und die Immobilie dafür belastet werden müsste.

02

Näher liegt eine Kombination

Ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch für die Ehefrau als Vermächtnis, Erbeinsetzung der Kinder nach Quoten, eine Teilungsanordnung für das Depot und mit dem ersten Kind ein notarieller, auf die Immobilie beschränkter Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Ob das trägt, entscheidet die Rechnung, nicht das Muster.

Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video. Für den Erbfall ist später das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Wer in Köln lebt, dessen Testament liegt damit beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln.

Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln berate ich Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, ein Testament ist auch ohne Notar wirksam, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ausgedruckte oder von jemand anderem geschriebene Texte sind unwirksam, selbst mit Ihrer Unterschrift. Die notarielle Urkunde ersetzt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in der Regel den Erbschein, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO).

In der Regel nicht. Mit dem Tod des ersten Ehegatten erlischt das Recht, die wechselbezüglichen Verfügungen zu widerrufen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Es gibt einen gesetzlichen Ausweg: Sie schlagen aus, was Ihnen der verstorbene Ehegatte zugewendet hat, und werden dadurch wieder frei. Das kostet Sie das Erbe. Entscheidend ist deshalb der Text, den Sie zu Lebzeiten unterschreiben.

Als Erbe können Sie ein Kind ausschließen, der Pflichtteil bleibt trotzdem. Enterbte Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern haben einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Verlässlich sind zwei Wege: ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, meist gegen Abfindung, oder eine Gestaltung, die den Anspruch der Höhe nach beherrschbar macht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Beginn erhalten. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das erste Gespräch rechne ich nach Zeit ab, eine Pauschale für ein Kurzgespräch gibt es nicht. Notar- und Gerichtskosten kommen gesondert hinzu.

Am sichersten liegt ein Testament beim Nachlassgericht. Ein eigenhändiges Testament nimmt das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln auf Ihren Antrag in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB). Notarielle Testamente gelangen von selbst dorthin. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Wer sein Testament trotzdem selbst aufbewahrt, sollte mindestens einer Vertrauensperson sagen, wo es liegt.

Ihre Verfügung einmal richtig aufsetzen

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln oder ein bestehendes Testament prüfen lassen wollen, bringen Sie mit, was Sie haben. Im Erstgespräch klären wir, welche Form zu Ihrer Vermögens- und Familienlage passt und was gerechnet werden muss.

ERBRECHT

Berliner Testament und Nachlassplanung in Köln

Ein Testament ist schnell geschrieben. Ob es hält, stellt sich meist erst heraus, wenn niemand mehr etwas ändern kann. Ich sehe mir deshalb zuerst Ihre Vermögens- und Familiensituation an, rechne die Pflichtteile durch und entwerfe erst danach die Verfügung, die dazu passt, vom Berliner Testament bis zum Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht.

Berliner Testament: gemeinschaftliches Testament mit Schlusserben

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB). Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe. Die verbreitete Fassung heißt Berliner Testament: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die Kinder werden Schlusserben des Überlebenden. Der Nachlass bleibt zunächst ungeteilt in einer Hand: Der überlebende Ehegatte muss weder teilen noch eine Erbengemeinschaft moderieren.

Haben die Ehegatten bestimmt, dass der beiderseitige Nachlass nach dem Tod des Überlebenden an einen Dritten fallen soll, ist im Zweifel genau das gemeint (§ 2269 Abs. 1 BGB). Die Kinder sind für den ersten Erbfall enterbt und können deshalb schon dann ihren Pflichtteil verlangen. Der Überlebende ist an die gemeinsam getroffene Verteilung gebunden.

Das Berliner Testament bindet stärker, als die meisten erwarten

Solange beide leben, lässt sich das ändern. Der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung verlangt eine notariell beurkundete Erklärung, die dem anderen Ehegatten zugeht (§ 2271 Abs. 1 BGB). Nach dem ersten Tod erlischt das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB). Der überlebende Ehegatte kann die Erbeinsetzung der Kinder dann grundsätzlich nicht mehr abändern.

Wechselbezüglich ist eine Verfügung, wenn sie nur wegen der Verfügung des anderen so getroffen wurde (§ 2270 BGB). Ob das für eine einzelne Anordnung gilt, ist Auslegungssache. In ein Berliner Testament, das ich entwerfe, gehört deshalb immer eine Aussage dazu, welche Anordnungen bindend sein sollen und welche der Längerlebende ändern darf.

Nachlassplanung in Köln: eigenhändiges oder notarielles Testament

Für das gewöhnliche Testament kennt das Gesetz zwei Wege (§ 2231 BGB): Sie schreiben es vollständig mit der Hand und unterschreiben es (§ 2247 BGB), oder Sie lassen es notariell beurkunden. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht mehr erfassen kann, errichtet kein wirksames Testament (§ 2229 Abs. 4 BGB).

Das notarielle Testament kostet Gebühren nach dem Geschäftswert. Dafür bekommen Sie eine Urkunde, deren Wirksamkeit selten erfolgreich angegriffen wird, und einen Erbnachweis, der das Erbscheinverfahren meist erspart: Für die Berichtigung des Grundbuchs genügt die Urkunde samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer eine Kölner Immobilie vererbt, spart seinen Erben Gebühren und Wochen.

Der Erbvertrag, wenn Bindung gewollt ist

Der Erbvertrag ist das Gegenstück zum Testament: Er bindet von Anfang an. Er wird zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen (§ 2276 BGB) und muss persönlich errichtet werden (§ 2274 BGB). Sinnvoll ist er dort, wo jemand etwas leistet und dafür eine verlässliche Zusage braucht.

Wer sich Bewegungsfreiheit erhalten will, lässt sich Rücktrittsrechte hineinschreiben. Ohne solchen Vorbehalt ist ein Rücktritt nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich. Häufig wird der Erbvertrag mit einem Pflichtteilsverzicht in derselben Urkunde verbunden, weil beides notariell beurkundet wird und zusammen erst die Planungssicherheit ergibt, um die es geht.

Die Werkzeuge, mit denen ein Testament gesteuert wird

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis wenden Sie einem Einzelnen bspw. einen Gegenstand oder einen Geldbetrag zu, ohne ihn zum Erben zu machen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben und ist nicht Teil der Erbengemeinschaft. Ein Geldvermächtnis muss aus dem Nachlass bezahlt werden können, sonst verkauft der Erbe die Immobilie, die er behalten sollte.

Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung bestimmt, wer bei der Auseinandersetzung welchen Gegenstand erhält (§ 2048 BGB). Sie verschiebt keine Quoten, sie verteilt Gegenstände: Das Haus geht an die Tochter, das Depot an den Sohn, wertmäßige Unterschiede werden ausgeglichen. Ohne solche Anordnung entscheidet die Erbengemeinschaft, und die entscheidet über Nachlassgegenstände nur gemeinsam.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihr Testament um, statt es der Erbengemeinschaft zu überlassen (§§ 2197 ff. BGB). Gebräuchlich sind die Abwicklungsvollstreckung, die den Nachlass ordnet und auseinandersetzt, und die Dauervollstreckung, die den Nachlass über längere Zeit verwaltet (§ 2209 BGB), im Grundsatz begrenzt auf 30 Jahre (§ 2210 BGB).

Sinnvoll ist das bei minderjährigen Erben oder bei Nachlässen, zu denen ein Unternehmen oder Immobilien gehören.

Vor- und Nacherbschaft

Bei der Vor- und Nacherbschaft erbt zunächst der Vorerbe. Nach einem von Ihnen bestimmten Ereignis fällt der Nachlass an den Nacherben (§§ 2100 ff. BGB). Über Grundstücke kann der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben nicht wirksam verfügen (§ 2113 BGB), soweit Sie ihn nicht befreien (§ 2136 BGB).

Der Preis dieser Konstruktion ist Schwerfälligkeit, der Gegenwert Kontrolle über die zweite Generation. Für ein Kind mit Behinderung wird sie mit einer Dauertestamentsvollstreckung kombiniert.

Pflichtteile rechnen, bevor Sie verteilen

Neben Kindern erbt der Ehegatte im Fall der Zugewinngemeinschaft gesetzlich ein Viertel, in aller Regel erhöht sich der Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1931, § 1371 Abs. 1 BGB). Im Fall der Gütertrennung hängt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten von der Anzahl der weiteren Erben ab.

Schenkungen zu Lebzeiten helfen nur begrenzt. Innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden sie für die Berechnung hinzugerechnet, wobei der anzusetzende Wert für jedes vollendete Jahr um ein Zehntel abschmilzt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an Ehegatten läuft diese Frist in der Regel nicht ab. Auch Schenkungen bspw. unter Nießbrauchsvorbehalt setzen die Zehnjahresfrist nicht in Gang. Ein Pflichtteilsverzicht wird notariell beurkundet (§§ 2346, 2348 BGB), lässt sich gegenständlich beschränken und in der Regel gegen eine Abfindung vereinbaren.

Vorsorgevollmacht und Testament regeln zwei verschiedene Dinge

Das Testament wirkt ab Ihrem Tod. Die Vorsorgevollmacht wirkt vorher, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können, und erspart Ihren Angehörigen ein Betreuungsverfahren. Beides gehört in dieselbe Beratung, es sind aber getrennte Urkunden mit getrennter Wirkung. Beide entwerfe ich: Die Gestaltung von Vorsorgevollmachten gehört zu meinen Leistungen.

Eine transmortale Vollmacht, die also über den Tod hinaus gilt, ist zusätzlich ein praktisches Werkzeug für die Nachlassabwicklung: Die Bevollmächtigten können Konten weiterführen und Rechnungen zahlen, bevor die Erbenstellung nachgewiesen ist.

Vermögen im Ausland ändert die Rechtsfrage

Welches Erbrecht auf Ihren Nachlass angewendet wird, richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes und nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit (Art. 21 EuErbVO). Wer als deutscher Staatsangehöriger seine letzten Jahre in Spanien lebt, vererbt nach spanischem Recht, sofern er nichts anderes bestimmt.

Sie können das Recht des Staates wählen, dem Sie angehören (Art. 22 EuErbVO). Diese Rechtswahl gehört in die Verfügung selbst, und sie ist einer der Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

Was ein Testament angreifbar macht

01

Formulierungen mit zwei Lesarten

„Meine Kinder sollen sich das Haus teilen“ beantwortet nicht, ob eine Erbengemeinschaft entstehen soll, wer wohnen darf und wer wen auszahlt. Unklare Sätze führen nicht zu einem Kompromiss, sondern zu einem Gerichtsverfahren.

02

Die Bindung des Überlebenden wird unterschätzt

Viele Ehepaare unterschreiben ein Berliner Testament aus dem Formularbuch und gehen davon aus, der Überlebende könne später alles neu regeln, was in aller Regel nicht stimmt. Wer diese Freiheit haben will, muss sie im Text ausdrücklich vorbehalten, bevor der erste Ehegatte stirbt. Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

03

Der Pflichtteil bleibt ungerechnet

Wird ein Kind übergangen, entsteht ein Geldanspruch gegen die Erben. Steckt das Vermögen in einer Immobilie oder im Betrieb, muss verkauft, umgeschuldet oder finanziert werden, meist unter Zeitdruck und in schlechter Verhandlungsposition.

04

Das Testament ist älter als das Leben

Scheidung, neue Ehe, Enkel, verkaufte Wohnung, übertragener Gesellschaftsanteil: Eine Verfügung aus 2009 verteilt Vermögen, das es nicht mehr gibt, an Personen, die nicht mehr gemeint sind. Nach jeder größeren Veränderung gehört das Testament auf den Tisch.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme

Zuerst liegt alles auf dem Tisch: Grundbuchauszüge, Kontostände, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Ehevertrag, frühere Testamente, Schenkungen der letzten zehn Jahre. Dazu nehme ich die Familienverhältnisse auf, einschließlich Kindern aus früheren Beziehungen.

02

Ziele und Konflikte

Hier klären wir, was zusammenbleiben soll und wo Streit droht. Aus den Antworten wird gerechnet: Pflichtteilsquoten, Liquiditätsbedarf, steuerliche Größenordnung. Die steuerliche Berechnung selbst überlasse ich Ihrem Steuerberater.

03

Form und Entwurf

Erst jetzt entscheidet sich, was Sie unterschreiben: eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder Erbvertrag, gegebenenfalls mit Pflichtteilsverzicht, Testamentsvollstreckung und Rechtswahl. Sie erhalten einen Entwurf mit Begründung, Satz für Satz.

04

Umsetzung und Verwahrung

Beim notariellen Testament stimme ich den Entwurf mit dem Notariat ab und begleite den Beurkundungstermin. Beim eigenhändigen Testament erhalten Sie eine Vorlage zum Abschreiben und eine Anleitung zur amtlichen Verwahrung.

Eine typische Konstellation

01

Zweite Ehe, ein Kind aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind, eine Kölner Immobilie, dazu ein Wertpapierdepot

Gewollt ist, dass die Ehefrau im Haus bleiben kann, ohne das erste Kind zu enterben. Ein Berliner Testament wäre der naheliegende und der falsche Griff, weil das erste Kind nach dem ersten Tod seinen Pflichtteil verlangen kann und die Immobilie dafür belastet werden müsste.

02

Näher liegt eine Kombination

Ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch für die Ehefrau als Vermächtnis, Erbeinsetzung der Kinder nach Quoten, eine Teilungsanordnung für das Depot und mit dem ersten Kind ein notarieller, auf die Immobilie beschränkter Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Ob das trägt, entscheidet die Rechnung, nicht das Muster.

Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video. Für den Erbfall ist später das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Wer in Köln lebt, dessen Testament liegt damit beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln.

Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln berate ich Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, ein Testament ist auch ohne Notar wirksam, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ausgedruckte oder von jemand anderem geschriebene Texte sind unwirksam, selbst mit Ihrer Unterschrift. Die notarielle Urkunde ersetzt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in der Regel den Erbschein, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO).

In der Regel nicht. Mit dem Tod des ersten Ehegatten erlischt das Recht, die wechselbezüglichen Verfügungen zu widerrufen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Es gibt einen gesetzlichen Ausweg: Sie schlagen aus, was Ihnen der verstorbene Ehegatte zugewendet hat, und werden dadurch wieder frei. Das kostet Sie das Erbe. Entscheidend ist deshalb der Text, den Sie zu Lebzeiten unterschreiben.

Als Erbe können Sie ein Kind ausschließen, der Pflichtteil bleibt trotzdem. Enterbte Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern haben einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Verlässlich sind zwei Wege: ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, meist gegen Abfindung, oder eine Gestaltung, die den Anspruch der Höhe nach beherrschbar macht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Beginn erhalten. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das erste Gespräch rechne ich nach Zeit ab, eine Pauschale für ein Kurzgespräch gibt es nicht. Notar- und Gerichtskosten kommen gesondert hinzu.

Am sichersten liegt ein Testament beim Nachlassgericht. Ein eigenhändiges Testament nimmt das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln auf Ihren Antrag in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB). Notarielle Testamente gelangen von selbst dorthin. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Wer sein Testament trotzdem selbst aufbewahrt, sollte mindestens einer Vertrauensperson sagen, wo es liegt.

Ihre Verfügung einmal richtig aufsetzen

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln oder ein bestehendes Testament prüfen lassen wollen, bringen Sie mit, was Sie haben. Im Erstgespräch klären wir, welche Form zu Ihrer Vermögens- und Familienlage passt und was gerechnet werden muss.

ERBRECHT

Berliner Testament und Nachlassplanung in Köln

Ein Testament ist schnell geschrieben. Ob es hält, stellt sich meist erst heraus, wenn niemand mehr etwas ändern kann. Ich sehe mir deshalb zuerst Ihre Vermögens- und Familiensituation an, rechne die Pflichtteile durch und entwerfe erst danach die Verfügung, die dazu passt, vom Berliner Testament bis zum Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht.

Berliner Testament: gemeinschaftliches Testament mit Schlusserben

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB). Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe. Die verbreitete Fassung heißt Berliner Testament: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die Kinder werden Schlusserben des Überlebenden. Der Nachlass bleibt zunächst ungeteilt in einer Hand: Der überlebende Ehegatte muss weder teilen noch eine Erbengemeinschaft moderieren.

Haben die Ehegatten bestimmt, dass der beiderseitige Nachlass nach dem Tod des Überlebenden an einen Dritten fallen soll, ist im Zweifel genau das gemeint (§ 2269 Abs. 1 BGB). Die Kinder sind für den ersten Erbfall enterbt und können deshalb schon dann ihren Pflichtteil verlangen. Der Überlebende ist an die gemeinsam getroffene Verteilung gebunden.

Das Berliner Testament bindet stärker, als die meisten erwarten

Solange beide leben, lässt sich das ändern. Der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung verlangt eine notariell beurkundete Erklärung, die dem anderen Ehegatten zugeht (§ 2271 Abs. 1 BGB). Nach dem ersten Tod erlischt das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB). Der überlebende Ehegatte kann die Erbeinsetzung der Kinder dann grundsätzlich nicht mehr abändern.

Wechselbezüglich ist eine Verfügung, wenn sie nur wegen der Verfügung des anderen so getroffen wurde (§ 2270 BGB). Ob das für eine einzelne Anordnung gilt, ist Auslegungssache. In ein Berliner Testament, das ich entwerfe, gehört deshalb immer eine Aussage dazu, welche Anordnungen bindend sein sollen und welche der Längerlebende ändern darf.

Nachlassplanung in Köln: eigenhändiges oder notarielles Testament

Für das gewöhnliche Testament kennt das Gesetz zwei Wege (§ 2231 BGB): Sie schreiben es vollständig mit der Hand und unterschreiben es (§ 2247 BGB), oder Sie lassen es notariell beurkunden. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht mehr erfassen kann, errichtet kein wirksames Testament (§ 2229 Abs. 4 BGB).

Das notarielle Testament kostet Gebühren nach dem Geschäftswert. Dafür bekommen Sie eine Urkunde, deren Wirksamkeit selten erfolgreich angegriffen wird, und einen Erbnachweis, der das Erbscheinverfahren meist erspart: Für die Berichtigung des Grundbuchs genügt die Urkunde samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer eine Kölner Immobilie vererbt, spart seinen Erben Gebühren und Wochen.

Der Erbvertrag, wenn Bindung gewollt ist

Der Erbvertrag ist das Gegenstück zum Testament: Er bindet von Anfang an. Er wird zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen (§ 2276 BGB) und muss persönlich errichtet werden (§ 2274 BGB). Sinnvoll ist er dort, wo jemand etwas leistet und dafür eine verlässliche Zusage braucht.

Wer sich Bewegungsfreiheit erhalten will, lässt sich Rücktrittsrechte hineinschreiben. Ohne solchen Vorbehalt ist ein Rücktritt nur in engen gesetzlichen Ausnahmen möglich. Häufig wird der Erbvertrag mit einem Pflichtteilsverzicht in derselben Urkunde verbunden, weil beides notariell beurkundet wird und zusammen erst die Planungssicherheit ergibt, um die es geht.

Die Werkzeuge, mit denen ein Testament gesteuert wird

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis wenden Sie einem Einzelnen bspw. einen Gegenstand oder einen Geldbetrag zu, ohne ihn zum Erben zu machen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben und ist nicht Teil der Erbengemeinschaft. Ein Geldvermächtnis muss aus dem Nachlass bezahlt werden können, sonst verkauft der Erbe die Immobilie, die er behalten sollte.

Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung bestimmt, wer bei der Auseinandersetzung welchen Gegenstand erhält (§ 2048 BGB). Sie verschiebt keine Quoten, sie verteilt Gegenstände: Das Haus geht an die Tochter, das Depot an den Sohn, wertmäßige Unterschiede werden ausgeglichen. Ohne solche Anordnung entscheidet die Erbengemeinschaft, und die entscheidet über Nachlassgegenstände nur gemeinsam.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihr Testament um, statt es der Erbengemeinschaft zu überlassen (§§ 2197 ff. BGB). Gebräuchlich sind die Abwicklungsvollstreckung, die den Nachlass ordnet und auseinandersetzt, und die Dauervollstreckung, die den Nachlass über längere Zeit verwaltet (§ 2209 BGB), im Grundsatz begrenzt auf 30 Jahre (§ 2210 BGB).

Sinnvoll ist das bei minderjährigen Erben oder bei Nachlässen, zu denen ein Unternehmen oder Immobilien gehören.

Vor- und Nacherbschaft

Bei der Vor- und Nacherbschaft erbt zunächst der Vorerbe. Nach einem von Ihnen bestimmten Ereignis fällt der Nachlass an den Nacherben (§§ 2100 ff. BGB). Über Grundstücke kann der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben nicht wirksam verfügen (§ 2113 BGB), soweit Sie ihn nicht befreien (§ 2136 BGB).

Der Preis dieser Konstruktion ist Schwerfälligkeit, der Gegenwert Kontrolle über die zweite Generation. Für ein Kind mit Behinderung wird sie mit einer Dauertestamentsvollstreckung kombiniert.

Pflichtteile rechnen, bevor Sie verteilen

Neben Kindern erbt der Ehegatte im Fall der Zugewinngemeinschaft gesetzlich ein Viertel, in aller Regel erhöht sich der Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1931, § 1371 Abs. 1 BGB). Im Fall der Gütertrennung hängt die gesetzliche Erbquote des Ehegatten von der Anzahl der weiteren Erben ab.

Schenkungen zu Lebzeiten helfen nur begrenzt. Innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden sie für die Berechnung hinzugerechnet, wobei der anzusetzende Wert für jedes vollendete Jahr um ein Zehntel abschmilzt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an Ehegatten läuft diese Frist in der Regel nicht ab. Auch Schenkungen bspw. unter Nießbrauchsvorbehalt setzen die Zehnjahresfrist nicht in Gang. Ein Pflichtteilsverzicht wird notariell beurkundet (§§ 2346, 2348 BGB), lässt sich gegenständlich beschränken und in der Regel gegen eine Abfindung vereinbaren.

Vorsorgevollmacht und Testament regeln zwei verschiedene Dinge

Das Testament wirkt ab Ihrem Tod. Die Vorsorgevollmacht wirkt vorher, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können, und erspart Ihren Angehörigen ein Betreuungsverfahren. Beides gehört in dieselbe Beratung, es sind aber getrennte Urkunden mit getrennter Wirkung. Beide entwerfe ich: Die Gestaltung von Vorsorgevollmachten gehört zu meinen Leistungen.

Eine transmortale Vollmacht, die also über den Tod hinaus gilt, ist zusätzlich ein praktisches Werkzeug für die Nachlassabwicklung: Die Bevollmächtigten können Konten weiterführen und Rechnungen zahlen, bevor die Erbenstellung nachgewiesen ist.

Vermögen im Ausland ändert die Rechtsfrage

Welches Erbrecht auf Ihren Nachlass angewendet wird, richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes und nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit (Art. 21 EuErbVO). Wer als deutscher Staatsangehöriger seine letzten Jahre in Spanien lebt, vererbt nach spanischem Recht, sofern er nichts anderes bestimmt.

Sie können das Recht des Staates wählen, dem Sie angehören (Art. 22 EuErbVO). Diese Rechtswahl gehört in die Verfügung selbst, und sie ist einer der Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

Was ein Testament angreifbar macht

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Formulierungen mit zwei Lesarten

„Meine Kinder sollen sich das Haus teilen“ beantwortet nicht, ob eine Erbengemeinschaft entstehen soll, wer wohnen darf und wer wen auszahlt. Unklare Sätze führen nicht zu einem Kompromiss, sondern zu einem Gerichtsverfahren.

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Die Bindung des Überlebenden wird unterschätzt

Viele Ehepaare unterschreiben ein Berliner Testament aus dem Formularbuch und gehen davon aus, der Überlebende könne später alles neu regeln, was in aller Regel nicht stimmt. Wer diese Freiheit haben will, muss sie im Text ausdrücklich vorbehalten, bevor der erste Ehegatte stirbt. Punkte, durch die ein aus dem Internet heruntergeladenes Testamentsmuster teuer wird.

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Der Pflichtteil bleibt ungerechnet

Wird ein Kind übergangen, entsteht ein Geldanspruch gegen die Erben. Steckt das Vermögen in einer Immobilie oder im Betrieb, muss verkauft, umgeschuldet oder finanziert werden, meist unter Zeitdruck und in schlechter Verhandlungsposition.

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Das Testament ist älter als das Leben

Scheidung, neue Ehe, Enkel, verkaufte Wohnung, übertragener Gesellschaftsanteil: Eine Verfügung aus 2009 verteilt Vermögen, das es nicht mehr gibt, an Personen, die nicht mehr gemeint sind. Nach jeder größeren Veränderung gehört das Testament auf den Tisch.

So gehe ich vor

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Bestandsaufnahme

Zuerst liegt alles auf dem Tisch: Grundbuchauszüge, Kontostände, Beteiligungen, Lebensversicherungen, Ehevertrag, frühere Testamente, Schenkungen der letzten zehn Jahre. Dazu nehme ich die Familienverhältnisse auf, einschließlich Kindern aus früheren Beziehungen.

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Ziele und Konflikte

Hier klären wir, was zusammenbleiben soll und wo Streit droht. Aus den Antworten wird gerechnet: Pflichtteilsquoten, Liquiditätsbedarf, steuerliche Größenordnung. Die steuerliche Berechnung selbst überlasse ich Ihrem Steuerberater.

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Form und Entwurf

Erst jetzt entscheidet sich, was Sie unterschreiben: eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder Erbvertrag, gegebenenfalls mit Pflichtteilsverzicht, Testamentsvollstreckung und Rechtswahl. Sie erhalten einen Entwurf mit Begründung, Satz für Satz.

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Umsetzung und Verwahrung

Beim notariellen Testament stimme ich den Entwurf mit dem Notariat ab und begleite den Beurkundungstermin. Beim eigenhändigen Testament erhalten Sie eine Vorlage zum Abschreiben und eine Anleitung zur amtlichen Verwahrung.

Eine typische Konstellation

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Zweite Ehe, ein Kind aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind, eine Kölner Immobilie, dazu ein Wertpapierdepot

Gewollt ist, dass die Ehefrau im Haus bleiben kann, ohne das erste Kind zu enterben. Ein Berliner Testament wäre der naheliegende und der falsche Griff, weil das erste Kind nach dem ersten Tod seinen Pflichtteil verlangen kann und die Immobilie dafür belastet werden müsste.

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Näher liegt eine Kombination

Ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch für die Ehefrau als Vermächtnis, Erbeinsetzung der Kinder nach Quoten, eine Teilungsanordnung für das Depot und mit dem ersten Kind ein notarieller, auf die Immobilie beschränkter Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Ob das trägt, entscheidet die Rechnung, nicht das Muster.

Kanzlei in Köln, Mandate auch bundesweit

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch per Video. Für den Erbfall ist später das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Wer in Köln lebt, dessen Testament liegt damit beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Köln.

Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln berate ich Mandanten aus Köln und dem Umland, von Bergisch Gladbach bis Pulheim, ebenso bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Nein, ein Testament ist auch ohne Notar wirksam, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ausgedruckte oder von jemand anderem geschriebene Texte sind unwirksam, selbst mit Ihrer Unterschrift. Die notarielle Urkunde ersetzt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in der Regel den Erbschein, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO).

In der Regel nicht. Mit dem Tod des ersten Ehegatten erlischt das Recht, die wechselbezüglichen Verfügungen zu widerrufen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Es gibt einen gesetzlichen Ausweg: Sie schlagen aus, was Ihnen der verstorbene Ehegatte zugewendet hat, und werden dadurch wieder frei. Das kostet Sie das Erbe. Entscheidend ist deshalb der Text, den Sie zu Lebzeiten unterschreiben.

Als Erbe können Sie ein Kind ausschließen, der Pflichtteil bleibt trotzdem. Enterbte Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen Eltern haben einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Verlässlich sind zwei Wege: ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, meist gegen Abfindung, oder eine Gestaltung, die den Anspruch der Höhe nach beherrschbar macht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Beginn erhalten. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das erste Gespräch rechne ich nach Zeit ab, eine Pauschale für ein Kurzgespräch gibt es nicht. Notar- und Gerichtskosten kommen gesondert hinzu.

Am sichersten liegt ein Testament beim Nachlassgericht. Ein eigenhändiges Testament nimmt das Nachlassgericht am Amtsgericht Köln auf Ihren Antrag in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB). Notarielle Testamente gelangen von selbst dorthin. Die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Wer sein Testament trotzdem selbst aufbewahrt, sollte mindestens einer Vertrauensperson sagen, wo es liegt.

Ihre Verfügung einmal richtig aufsetzen

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln oder ein bestehendes Testament prüfen lassen wollen, bringen Sie mit, was Sie haben. Im Erstgespräch klären wir, welche Form zu Ihrer Vermögens- und Familienlage passt und was gerechnet werden muss.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

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