ERBRECHT

Erbengemeinschaft in Köln: Konflikte lösen und Erbe aufteilen

Drei Geschwister erben das Elternhaus, und plötzlich entscheidet keiner mehr etwas allein. Wer in einer Erbengemeinschaft feststeckt, will meist zwei Dinge: wissen, was er gegen blockierende Miterben in der Hand hat, und am Ende eine Teilung, die hält. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und strukturiere Erbauseinandersetzungen von der ersten Auskunftsbitte bis zur notfalls erforderlichen Teilungsvereinbarung.

Erbengemeinschaft in Köln: Gesamthand statt Bruchteile

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 BGB). Ihnen gehört der Nachlass als Ganzes gemeinsam. Über einen einzelnen Nachlassgegenstand kann niemand allein verfügen, auch niemand über „seinen“ Anteil daran. Ein Miterbe kann das Haus nicht verkaufen, einen Verkauf aber blockieren.

Verwaltung: gemeinsam, mit zwei Ausnahmen

Die Verwaltung steht den Erben gemeinschaftlich zu (§ 2038 BGB). Jeder Miterbe ist verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind. Was darunter fällt, entscheidet die Mehrheit nach der Größe der Erbteile.

Zwei Durchbrechungen kennt die Norm: Zur Erhaltung notwendige Maßnahmen, etwa die Reparatur des undichten Dachs, kann jeder Miterbe allein veranlassen. Und nach § 2038 Abs. 2 BGB gelten die Regeln über die Fruchtziehung und Nutzungsgemeinschaft entsprechend, weshalb die Teilung der Einnahmen grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung erfolgt.

Auskunft und Rechenschaft unter Miterben

Wer verwaltet, legt Rechenschaft ab. Im Innenverhältnis der Erbengemeinschaft gilt über die gemeinschaftliche Verwaltung das Auftragsrecht, und daraus folgt die Pflicht, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheiten Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (§ 666 BGB).

Praktisch heißt das: Der Miterbe, der alles laufen lässt, muss auf eine ordentliche Anfrage hin offenlegen, was vorhanden ist und was er getan hat. Ohne diese Grundlage wird jede Verhandlung über Gefühle geführt, nicht über Zahlen.

Die Erbengemeinschaft auflösen: drei Teilschritte

Jeder kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), soweit der Erblasser sie nicht zeitlich ausgeschlossen hat. Der geordnete Weg ist die Teilungsvereinbarung: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich in Geld, Verteilung der Kosten seit dem Erbfall, Freistellung von Verbindlichkeiten. Kommt keine Vereinbarung zustande, bleiben Klage und, bei Immobilien, die Teilungsversteigerung als letztes Mittel.

Neben der Gesamtteilung gibt es drei Teilschritte, die oft schon den Konflikt lösen. Ein Miterbe kann seinen Erbteil als Ganzes verkaufen. Die übrigen haben ein Vorkaufsrecht. Miterben können durch Abschichtung ausscheiden und sich abfinden lassen. Und einzelne Gegenstände lassen sich vorab auseinandersetzen, wenn alle zustimmen, was den Streit auf den Restpunkt verkleinert.

Was den Streit unter Miterben verschärft

01

Alleingänge bei der Verwaltung

Ein Miterbe räumt die Wohnung, kündigt Verträge, zahlt Rechnungen aus eigener Tasche ohne Abstimmung. Am Ende stehen Ausgleichsansprüche ohne Belege, und die erste Auskunftsrunde dreht sich um vergangene Handlungen statt um die Teilung.

02

Jahre ohne Auskunft verstreichen lassen

Solange niemand formal Auskunft verlangt, herrscht die Version desjenigen, der am lautesten erzählt. Nach Jahren fehlen Belege, Kontostände zum Todestag sind schwer rekonstruierbar, und die Verjährung läuft weiter. Die Auskunft gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

03

Die Teilungsversteigerung als erstes Mittel androhen

Die Versteigerung beendet den Stillstand, aber selten den Konflikt: Der Erlös liegt häufig unter dem freihändigen Preis, das Verfahren kostet. Am Ende stehen Substanzverlust und weiter Streit über das Geld. Erst wenn Vereinbarung und Teilschritte gescheitert sind, ist sie der richtige Hebel.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme

Wer ist Erbe mit welcher Quote, was gehört zum Nachlass, welche Einnahmen und Kosten sind seit dem Erbfall gelaufen, wer nutzt was.

02

Auskunft und Belege

Ich fordere Auskunft und Belege u.a. bei Banken, Versicherern und den Miterben an und lasse mir die Unterlagen kommen, die die Teilung tragen.

03

Optionen durchrechnen

Danach bewerte ich: Gesamtteilung, Auszahlung eines Miterben, Verkauf, Abschichtung, im letzten Schritt Teilungsversteigerung. Ziel ist immer eine Vereinbarung, die Grundbuchamt und Banken akzeptieren.

04

Gerichtliche Auseinandersetzung

Bleibt ein Miterbe in jeder Lage verschlossen, führe ich die Auseinandersetzung gerichtlich, mit vorbereiteten Zahlen statt mit Vorträgen über die Familiengeschichte.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Geschwister, ein vermietetes Mehrfamilienhaus

Zwei Geschwister erben ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Die Schwester verwaltet es und rechnet nichts ab. Der Bruder will verkaufen, die Schwester halten. Die Arbeit beginnt mit der Auskunft und einem belastbaren Verkehrswert. Drei Optionen stehen üblicherweise im Raum: Verkauf des Erbteils, Auszahlung oder freihändiger Verkauf.

Kanzlei in Köln, Miterben im ganzen Bundesgebiet

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch auch per Video. Kommt es in einer Erbengemeinschaft zum Streit – etwa über die Nutzung, Verwaltung oder den Verkauf einer vermieteten Immobilie –, ist für formelle Anträge wie den Erbschein das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Bei einem Erbfall in Köln ist dies das Amtsgericht Köln.

Streitigkeiten über Auskunftsansprüche, Zahlungen oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gehören jedoch vor die Zivilgerichte. Dass Miterben oft unterschiedliche Vorstellungen haben und verstreut wohnen, steht einer professionellen und zielgerichteten Klärung nicht im Weg. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln begleite und vertrete ich Mandanten aus Köln und dem Umland – von Bergisch Gladbach bis Frechen – sowie bundesweit, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen oder faire Einigungen zu verhandeln.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja, das gilt zumindest für Verfügungen über einen einzelnen Nachlassgegenstand: Solche Rechtsgeschäfte erfordern grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Miterben (§ 2038 Abs. 2 i.V.m. § 747 BGB). Blockieren kann ein einzelner Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft als Ganzes jedoch nicht, da jeder Miterbe diese jederzeit verlangen kann (§ 2042 BGB). Während Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Erbteilen beschlossen werden können, darf notwendige Erhaltungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Nachlass sogar jeder Miterbe allein treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Über eine Teilungsvereinbarung, die alle unterschreiben: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich mit Zahlungsdatum, Kostenteilung seit dem Erbfall, Freistellung von Schulden. Beschleunigt wird sie durch vollständige Auskunft über Bestand und Einnahmen sowie einen Verkehrswert für Immobilien, der nicht angefochten wird. Teilschritte wie der Verkauf eines Erbteils oder eine Abschichtung können den Streit verkleinern. Bleibt eine Seite verschlossen, bleiben Klage und Teilungsversteigerung.

Nicht automatisch. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entsteht in der Regel erst, wenn die übrigen Miterben eine Neuregelung der Nutzung verlangen. Wer jahrelang nichts sagt, bekommt für diese Zeit meist nichts. Sinnvoll ist immer ein schriftliches Verlangen mit konkretem Vorschlag, damit der Zeitpunkt feststeht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Der Aufwand hängt weniger am Nachlasswert als an der Zahl der Beteiligten und daran, wie vollständig die Unterlagen sind. Gerichts-, Notar- und Gutachtenkosten kommen gesondert hinzu.

Die Nachlassabwicklung ordnet den Erbfall: Erbenstellung klären, Fristen beachten, Nachlass erfassen, Haftung begrenzen. Diese Seite behandelt die Lage danach, wenn mehrere Erben feststehen und darüber streiten oder verhandeln, wie der Nachlass geteilt wird. Beides greift ineinander, und viele Mandate brauchen beides. Den Überblick über Fristen und Haftung finden Sie auf der Seite zur Nachlassabwicklung.

Erbengemeinschaft strukturieren statt aushalten

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Erbschein oder Testament, Übersicht über Nachlassgegenstände, die Korrespondenz mit den Miterben. Im Erstgespräch klären wir Quoten, Bestand und den realistischen Weg zur Teilung. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

ERBRECHT

Erbengemeinschaft in Köln: Konflikte lösen und Erbe aufteilen

Drei Geschwister erben das Elternhaus, und plötzlich entscheidet keiner mehr etwas allein. Wer in einer Erbengemeinschaft feststeckt, will meist zwei Dinge: wissen, was er gegen blockierende Miterben in der Hand hat, und am Ende eine Teilung, die hält. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und strukturiere Erbauseinandersetzungen von der ersten Auskunftsbitte bis zur notfalls erforderlichen Teilungsvereinbarung.

Erbengemeinschaft in Köln: Gesamthand statt Bruchteile

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 BGB). Ihnen gehört der Nachlass als Ganzes gemeinsam. Über einen einzelnen Nachlassgegenstand kann niemand allein verfügen, auch niemand über „seinen“ Anteil daran. Ein Miterbe kann das Haus nicht verkaufen, einen Verkauf aber blockieren.

Verwaltung: gemeinsam, mit zwei Ausnahmen

Die Verwaltung steht den Erben gemeinschaftlich zu (§ 2038 BGB). Jeder Miterbe ist verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind. Was darunter fällt, entscheidet die Mehrheit nach der Größe der Erbteile.

Zwei Durchbrechungen kennt die Norm: Zur Erhaltung notwendige Maßnahmen, etwa die Reparatur des undichten Dachs, kann jeder Miterbe allein veranlassen. Und nach § 2038 Abs. 2 BGB gelten die Regeln über die Fruchtziehung und Nutzungsgemeinschaft entsprechend, weshalb die Teilung der Einnahmen grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung erfolgt.

Auskunft und Rechenschaft unter Miterben

Wer verwaltet, legt Rechenschaft ab. Im Innenverhältnis der Erbengemeinschaft gilt über die gemeinschaftliche Verwaltung das Auftragsrecht, und daraus folgt die Pflicht, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheiten Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (§ 666 BGB).

Praktisch heißt das: Der Miterbe, der alles laufen lässt, muss auf eine ordentliche Anfrage hin offenlegen, was vorhanden ist und was er getan hat. Ohne diese Grundlage wird jede Verhandlung über Gefühle geführt, nicht über Zahlen.

Die Erbengemeinschaft auflösen: drei Teilschritte

Jeder kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), soweit der Erblasser sie nicht zeitlich ausgeschlossen hat. Der geordnete Weg ist die Teilungsvereinbarung: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich in Geld, Verteilung der Kosten seit dem Erbfall, Freistellung von Verbindlichkeiten. Kommt keine Vereinbarung zustande, bleiben Klage und, bei Immobilien, die Teilungsversteigerung als letztes Mittel.

Neben der Gesamtteilung gibt es drei Teilschritte, die oft schon den Konflikt lösen. Ein Miterbe kann seinen Erbteil als Ganzes verkaufen. Die übrigen haben ein Vorkaufsrecht. Miterben können durch Abschichtung ausscheiden und sich abfinden lassen. Und einzelne Gegenstände lassen sich vorab auseinandersetzen, wenn alle zustimmen, was den Streit auf den Restpunkt verkleinert.

Was den Streit unter Miterben verschärft

01

Alleingänge bei der Verwaltung

Ein Miterbe räumt die Wohnung, kündigt Verträge, zahlt Rechnungen aus eigener Tasche ohne Abstimmung. Am Ende stehen Ausgleichsansprüche ohne Belege, und die erste Auskunftsrunde dreht sich um vergangene Handlungen statt um die Teilung.

02

Jahre ohne Auskunft verstreichen lassen

Solange niemand formal Auskunft verlangt, herrscht die Version desjenigen, der am lautesten erzählt. Nach Jahren fehlen Belege, Kontostände zum Todestag sind schwer rekonstruierbar, und die Verjährung läuft weiter. Die Auskunft gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

03

Die Teilungsversteigerung als erstes Mittel androhen

Die Versteigerung beendet den Stillstand, aber selten den Konflikt: Der Erlös liegt häufig unter dem freihändigen Preis, das Verfahren kostet. Am Ende stehen Substanzverlust und weiter Streit über das Geld. Erst wenn Vereinbarung und Teilschritte gescheitert sind, ist sie der richtige Hebel.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme

Wer ist Erbe mit welcher Quote, was gehört zum Nachlass, welche Einnahmen und Kosten sind seit dem Erbfall gelaufen, wer nutzt was.

02

Auskunft und Belege

Ich fordere Auskunft und Belege u.a. bei Banken, Versicherern und den Miterben an und lasse mir die Unterlagen kommen, die die Teilung tragen.

03

Optionen durchrechnen

Danach bewerte ich: Gesamtteilung, Auszahlung eines Miterben, Verkauf, Abschichtung, im letzten Schritt Teilungsversteigerung. Ziel ist immer eine Vereinbarung, die Grundbuchamt und Banken akzeptieren.

04

Gerichtliche Auseinandersetzung

Bleibt ein Miterbe in jeder Lage verschlossen, führe ich die Auseinandersetzung gerichtlich, mit vorbereiteten Zahlen statt mit Vorträgen über die Familiengeschichte.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Geschwister, ein vermietetes Mehrfamilienhaus

Zwei Geschwister erben ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Die Schwester verwaltet es und rechnet nichts ab. Der Bruder will verkaufen, die Schwester halten. Die Arbeit beginnt mit der Auskunft und einem belastbaren Verkehrswert. Drei Optionen stehen üblicherweise im Raum: Verkauf des Erbteils, Auszahlung oder freihändiger Verkauf.

Kanzlei in Köln, Miterben im ganzen Bundesgebiet

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch auch per Video. Kommt es in einer Erbengemeinschaft zum Streit – etwa über die Nutzung, Verwaltung oder den Verkauf einer vermieteten Immobilie –, ist für formelle Anträge wie den Erbschein das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Bei einem Erbfall in Köln ist dies das Amtsgericht Köln.

Streitigkeiten über Auskunftsansprüche, Zahlungen oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gehören jedoch vor die Zivilgerichte. Dass Miterben oft unterschiedliche Vorstellungen haben und verstreut wohnen, steht einer professionellen und zielgerichteten Klärung nicht im Weg. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln begleite und vertrete ich Mandanten aus Köln und dem Umland – von Bergisch Gladbach bis Frechen – sowie bundesweit, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen oder faire Einigungen zu verhandeln.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja, das gilt zumindest für Verfügungen über einen einzelnen Nachlassgegenstand: Solche Rechtsgeschäfte erfordern grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Miterben (§ 2038 Abs. 2 i.V.m. § 747 BGB). Blockieren kann ein einzelner Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft als Ganzes jedoch nicht, da jeder Miterbe diese jederzeit verlangen kann (§ 2042 BGB). Während Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Erbteilen beschlossen werden können, darf notwendige Erhaltungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Nachlass sogar jeder Miterbe allein treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Über eine Teilungsvereinbarung, die alle unterschreiben: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich mit Zahlungsdatum, Kostenteilung seit dem Erbfall, Freistellung von Schulden. Beschleunigt wird sie durch vollständige Auskunft über Bestand und Einnahmen sowie einen Verkehrswert für Immobilien, der nicht angefochten wird. Teilschritte wie der Verkauf eines Erbteils oder eine Abschichtung können den Streit verkleinern. Bleibt eine Seite verschlossen, bleiben Klage und Teilungsversteigerung.

Nicht automatisch. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entsteht in der Regel erst, wenn die übrigen Miterben eine Neuregelung der Nutzung verlangen. Wer jahrelang nichts sagt, bekommt für diese Zeit meist nichts. Sinnvoll ist immer ein schriftliches Verlangen mit konkretem Vorschlag, damit der Zeitpunkt feststeht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Der Aufwand hängt weniger am Nachlasswert als an der Zahl der Beteiligten und daran, wie vollständig die Unterlagen sind. Gerichts-, Notar- und Gutachtenkosten kommen gesondert hinzu.

Die Nachlassabwicklung ordnet den Erbfall: Erbenstellung klären, Fristen beachten, Nachlass erfassen, Haftung begrenzen. Diese Seite behandelt die Lage danach, wenn mehrere Erben feststehen und darüber streiten oder verhandeln, wie der Nachlass geteilt wird. Beides greift ineinander, und viele Mandate brauchen beides. Den Überblick über Fristen und Haftung finden Sie auf der Seite zur Nachlassabwicklung.

Erbengemeinschaft strukturieren statt aushalten

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Erbschein oder Testament, Übersicht über Nachlassgegenstände, die Korrespondenz mit den Miterben. Im Erstgespräch klären wir Quoten, Bestand und den realistischen Weg zur Teilung. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

ERBRECHT

Erbengemeinschaft in Köln: Konflikte lösen und Erbe aufteilen

Drei Geschwister erben das Elternhaus, und plötzlich entscheidet keiner mehr etwas allein. Wer in einer Erbengemeinschaft feststeckt, will meist zwei Dinge: wissen, was er gegen blockierende Miterben in der Hand hat, und am Ende eine Teilung, die hält. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln, und strukturiere Erbauseinandersetzungen von der ersten Auskunftsbitte bis zur notfalls erforderlichen Teilungsvereinbarung.

Erbengemeinschaft in Köln: Gesamthand statt Bruchteile

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 BGB). Ihnen gehört der Nachlass als Ganzes gemeinsam. Über einen einzelnen Nachlassgegenstand kann niemand allein verfügen, auch niemand über „seinen“ Anteil daran. Ein Miterbe kann das Haus nicht verkaufen, einen Verkauf aber blockieren.

Verwaltung: gemeinsam, mit zwei Ausnahmen

Die Verwaltung steht den Erben gemeinschaftlich zu (§ 2038 BGB). Jeder Miterbe ist verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind. Was darunter fällt, entscheidet die Mehrheit nach der Größe der Erbteile.

Zwei Durchbrechungen kennt die Norm: Zur Erhaltung notwendige Maßnahmen, etwa die Reparatur des undichten Dachs, kann jeder Miterbe allein veranlassen. Und nach § 2038 Abs. 2 BGB gelten die Regeln über die Fruchtziehung und Nutzungsgemeinschaft entsprechend, weshalb die Teilung der Einnahmen grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung erfolgt.

Auskunft und Rechenschaft unter Miterben

Wer verwaltet, legt Rechenschaft ab. Im Innenverhältnis der Erbengemeinschaft gilt über die gemeinschaftliche Verwaltung das Auftragsrecht, und daraus folgt die Pflicht, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheiten Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (§ 666 BGB).

Praktisch heißt das: Der Miterbe, der alles laufen lässt, muss auf eine ordentliche Anfrage hin offenlegen, was vorhanden ist und was er getan hat. Ohne diese Grundlage wird jede Verhandlung über Gefühle geführt, nicht über Zahlen.

Die Erbengemeinschaft auflösen: drei Teilschritte

Jeder kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB), soweit der Erblasser sie nicht zeitlich ausgeschlossen hat. Der geordnete Weg ist die Teilungsvereinbarung: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich in Geld, Verteilung der Kosten seit dem Erbfall, Freistellung von Verbindlichkeiten. Kommt keine Vereinbarung zustande, bleiben Klage und, bei Immobilien, die Teilungsversteigerung als letztes Mittel.

Neben der Gesamtteilung gibt es drei Teilschritte, die oft schon den Konflikt lösen. Ein Miterbe kann seinen Erbteil als Ganzes verkaufen. Die übrigen haben ein Vorkaufsrecht. Miterben können durch Abschichtung ausscheiden und sich abfinden lassen. Und einzelne Gegenstände lassen sich vorab auseinandersetzen, wenn alle zustimmen, was den Streit auf den Restpunkt verkleinert.

Was den Streit unter Miterben verschärft

01

Alleingänge bei der Verwaltung

Ein Miterbe räumt die Wohnung, kündigt Verträge, zahlt Rechnungen aus eigener Tasche ohne Abstimmung. Am Ende stehen Ausgleichsansprüche ohne Belege, und die erste Auskunftsrunde dreht sich um vergangene Handlungen statt um die Teilung.

02

Jahre ohne Auskunft verstreichen lassen

Solange niemand formal Auskunft verlangt, herrscht die Version desjenigen, der am lautesten erzählt. Nach Jahren fehlen Belege, Kontostände zum Todestag sind schwer rekonstruierbar, und die Verjährung läuft weiter. Die Auskunft gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

03

Die Teilungsversteigerung als erstes Mittel androhen

Die Versteigerung beendet den Stillstand, aber selten den Konflikt: Der Erlös liegt häufig unter dem freihändigen Preis, das Verfahren kostet. Am Ende stehen Substanzverlust und weiter Streit über das Geld. Erst wenn Vereinbarung und Teilschritte gescheitert sind, ist sie der richtige Hebel.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme

Wer ist Erbe mit welcher Quote, was gehört zum Nachlass, welche Einnahmen und Kosten sind seit dem Erbfall gelaufen, wer nutzt was.

02

Auskunft und Belege

Ich fordere Auskunft und Belege u.a. bei Banken, Versicherern und den Miterben an und lasse mir die Unterlagen kommen, die die Teilung tragen.

03

Optionen durchrechnen

Danach bewerte ich: Gesamtteilung, Auszahlung eines Miterben, Verkauf, Abschichtung, im letzten Schritt Teilungsversteigerung. Ziel ist immer eine Vereinbarung, die Grundbuchamt und Banken akzeptieren.

04

Gerichtliche Auseinandersetzung

Bleibt ein Miterbe in jeder Lage verschlossen, führe ich die Auseinandersetzung gerichtlich, mit vorbereiteten Zahlen statt mit Vorträgen über die Familiengeschichte.

Eine typische Konstellation

01

Zwei Geschwister, ein vermietetes Mehrfamilienhaus

Zwei Geschwister erben ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Die Schwester verwaltet es und rechnet nichts ab. Der Bruder will verkaufen, die Schwester halten. Die Arbeit beginnt mit der Auskunft und einem belastbaren Verkehrswert. Drei Optionen stehen üblicherweise im Raum: Verkauf des Erbteils, Auszahlung oder freihändiger Verkauf.

Kanzlei in Köln, Miterben im ganzen Bundesgebiet

Termine finden in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln statt, auf Wunsch auch per Video. Kommt es in einer Erbengemeinschaft zum Streit – etwa über die Nutzung, Verwaltung oder den Verkauf einer vermieteten Immobilie –, ist für formelle Anträge wie den Erbschein das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Bei einem Erbfall in Köln ist dies das Amtsgericht Köln.

Streitigkeiten über Auskunftsansprüche, Zahlungen oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gehören jedoch vor die Zivilgerichte. Dass Miterben oft unterschiedliche Vorstellungen haben und verstreut wohnen, steht einer professionellen und zielgerichteten Klärung nicht im Weg. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Köln begleite und vertrete ich Mandanten aus Köln und dem Umland – von Bergisch Gladbach bis Frechen – sowie bundesweit, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen oder faire Einigungen zu verhandeln.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Ja, das gilt zumindest für Verfügungen über einen einzelnen Nachlassgegenstand: Solche Rechtsgeschäfte erfordern grundsätzlich die Mitwirkung sämtlicher Miterben (§ 2038 Abs. 2 i.V.m. § 747 BGB). Blockieren kann ein einzelner Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft als Ganzes jedoch nicht, da jeder Miterbe diese jederzeit verlangen kann (§ 2042 BGB). Während Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Erbteilen beschlossen werden können, darf notwendige Erhaltungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für den Nachlass sogar jeder Miterbe allein treffen (§ 2038 Abs. 1 BGB).

Über eine Teilungsvereinbarung, die alle unterschreiben: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich mit Zahlungsdatum, Kostenteilung seit dem Erbfall, Freistellung von Schulden. Beschleunigt wird sie durch vollständige Auskunft über Bestand und Einnahmen sowie einen Verkehrswert für Immobilien, der nicht angefochten wird. Teilschritte wie der Verkauf eines Erbteils oder eine Abschichtung können den Streit verkleinern. Bleibt eine Seite verschlossen, bleiben Klage und Teilungsversteigerung.

Nicht automatisch. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entsteht in der Regel erst, wenn die übrigen Miterben eine Neuregelung der Nutzung verlangen. Wer jahrelang nichts sagt, bekommt für diese Zeit meist nichts. Sinnvoll ist immer ein schriftliches Verlangen mit konkretem Vorschlag, damit der Zeitpunkt feststeht.

Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt., und Sie erhalten eine Rechnung mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Der Aufwand hängt weniger am Nachlasswert als an der Zahl der Beteiligten und daran, wie vollständig die Unterlagen sind. Gerichts-, Notar- und Gutachtenkosten kommen gesondert hinzu.

Die Nachlassabwicklung ordnet den Erbfall: Erbenstellung klären, Fristen beachten, Nachlass erfassen, Haftung begrenzen. Diese Seite behandelt die Lage danach, wenn mehrere Erben feststehen und darüber streiten oder verhandeln, wie der Nachlass geteilt wird. Beides greift ineinander, und viele Mandate brauchen beides. Den Überblick über Fristen und Haftung finden Sie auf der Seite zur Nachlassabwicklung.

Erbengemeinschaft strukturieren statt aushalten

Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Erbschein oder Testament, Übersicht über Nachlassgegenstände, die Korrespondenz mit den Miterben. Im Erstgespräch klären wir Quoten, Bestand und den realistischen Weg zur Teilung. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, per Video oder telefonisch.

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