RECHTSGEBIET

Internationales Familienrecht: Ihre Rechtsanwältin in Köln

Sie suchen einen Anwalt für internationales Familienrecht, weil eine Trennung, ein Unterhaltsanspruch oder ein Ehevertrag mehr als einen Staat berührt. Mein Name ist Dr. Hanna Schmidt, ich bin Rechtsanwältin und führe DR. SCHMIDT LEGAL in der Jakordenstraße 8 in Köln. Mandate mit Auslandsbezug bearbeite ich bundesweit und für Mandanten, die selbst nicht in Deutschland leben, auf Deutsch und auf Englisch.

Zuständigkeit und anwendbares Recht sind zwei verschiedene Fragen

In Ehesachen richtet sich die internationale Zuständigkeit in den gebundenen EU-Staaten nach der Brüssel-IIb-Verordnung (VO 2019/1111). Welches Scheidungsrecht ein zuständiges Gericht anwendet, folgt daraus noch nicht. Das steht in der Rom-III-Verordnung (VO 1259/2010), und diese Verordnung erlaubt den Ehegatten in Grenzen, das anwendbare Recht selbst zu wählen. Beide Verordnungen gelten allerdings nicht in jedem EU-Staat.

Häufig sind mehrere Staaten gleichzeitig zuständig, und der Antrag, der zuerst bei Gericht eingeht, legt die Sache fest. Mit dem Gericht steht dann oft auch das anwendbare Recht fest, und damit die Höhe von Unterhalt und Vermögensausgleich. Es ist regelmäßig die erste Entscheidung des Mandats, und sie lässt sich später nicht zurückholen.

Internationales Familienrecht: Scheidung, Unterhalt und Kinder über Grenzen hinweg

Internationale Scheidung

Leben Sie und Ihr Ehegatte in verschiedenen Staaten, haben Sie im Ausland geheiratet oder besitzen Sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, prüfe ich zuerst, welche Gerichte nach Brüssel IIb in Betracht kommen. Meist sind es mehrere. Danach folgt die Frage, welches Recht das jeweilige Gericht anwenden würde, und was das für Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich bedeutet.

Erst dann steht fest, wo ein Antrag sinnvoll ist. Ich sage Ihnen vorher, welche Unterschiede zwischen den möglichen Gerichtsständen bestehen und welche davon in Geld messbar sind. Eine im Ausland bereits ausgesprochene Scheidung prüfe ich auf ihre Anerkennungsfähigkeit in Deutschland, weil daran Erbrecht, Steuerklasse und eine mögliche neue Ehe hängen.

Unterhalt mit Auslandsbezug

Für Unterhaltssachen mit Auslandsbezug gilt innerhalb der EU die EuUnthVO (VO 4/2009). Sie regelt die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten. Ein Titel gegen einen Zahlungspflichtigen, der Deutschland verlassen hat, ist deshalb nicht wertlos, sondern eine Frage der Umsetzung.

Einkommen, das im Ausland erzielt wird, muss offengelegt und belegt werden, und Selbstständige legen keine Lohnabrechnung vor. Ich fordere die Auskunft an, rechne den Bedarf durch und lasse das Ergebnis so titulieren, dass es auch grenzüberschreitend durchsetzbar bleibt. Beim Kindesunterhalt kommt hinzu, dass Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsstaat des Kindes eine Rolle spielen können.

Elterliche Sorge, Umzug und widerrechtliche Verbringung

Will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen, ist das bei gemeinsamer elterlicher Sorge keine Entscheidung, die er allein treffen kann. Stimmt der andere nicht zu, entscheidet das Familiengericht, Maßstab ist das Kindeswohl.

Wird ein Kind ohne Zustimmung über eine Grenze gebracht oder nach einem Ferienaufenthalt nicht zurückgebracht, greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Es entscheidet nicht darüber, wer künftig über das Kind bestimmt. Es entscheidet nur, in welchem Staat darüber entschieden wird. Die Sache ist eilbedürftig. Wer hier wartet, verliert Position.

Binationaler Ehevertrag und Rechtswahl

Ein Ehevertrag mit Auslandsberührung leistet mehr als die Regelung des Güterstands: Er kann Rechtswahlen enthalten und damit vorwegnehmen, was sonst erst im Streitfall geklärt würde. Für das anwendbare Scheidungsrecht ist in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eine Wahl nach Rom III möglich. Für den Güterstand gelten eigene Anknüpfungsregeln, die von denen der Scheidung abweichen können.

Ein Ehevertrag ist in Deutschland nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird und beide Teile gleichzeitig anwesend sind (§ 1410 BGB). Ob die Urkunde auch im anderen Staat trägt, ist eine zweite Prüfung, für die ich einen Kollegen dort einbinde.

Eine typische Konstellation

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Ein Ehepaar mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten trennt sich

Einer der beiden ist mit dem Kind in seinen Heimatstaat gezogen, Vermögen liegt in zwei Ländern. Hier laufen drei Verfahren mit unterschiedlichen Regeln nebeneinander: Scheidung, elterliche Verantwortung, Unterhalt. Wer nur die Scheidung im Blick hat, verschenkt die Weichenstellung bei den beiden anderen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

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Erstgespräch

Erstgespräch

In Köln, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder auf Englisch. Ich frage die Länderbezüge ab. Am Ende dieses Termins wissen Sie, ob überhaupt ein deutsches Familiengericht zuständig ist.

In Köln, per Video oder telefonisch, auf Deutsch oder auf Englisch. Ich frage die Länderbezüge ab. Am Ende dieses Termins wissen Sie, ob überhaupt ein deutsches Familiengericht zuständig ist.

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Länderbild und Anknüpfungspunkte

Länderbild und Anknüpfungspunkte

Ich trage mit Ihnen zusammen, was wo liegt und wer wo lebt: Aufenthalte der letzten Jahre, Staatsangehörigkeiten, Heiratsurkunde, Grundbuch- oder Registerauszüge, Konten und Depots, bestehende Eheverträge und Vollmachten.

Ich trage mit Ihnen zusammen, was wo liegt und wer wo lebt: Aufenthalte der letzten Jahre, Staatsangehörigkeiten, Heiratsurkunde, Grundbuch- oder Registerauszüge, Konten und Depots, bestehende Eheverträge und Vollmachten.

03

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Prüfung und Strategie

Prüfung und Strategie

Ich ordne den Fall den einschlägigen Verordnungen zu, prüfe die möglichen Gerichtsstände und benenne die Unterschiede. Wo ausländisches Recht zu beurteilen ist, ziehe ich einen Kollegen im betreffenden Staat hinzu.

Ich ordne den Fall den einschlägigen Verordnungen zu, prüfe die möglichen Gerichtsstände und benenne die Unterschiede. Wo ausländisches Recht zu beurteilen ist, ziehe ich einen Kollegen im betreffenden Staat hinzu.

04

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Umsetzung

Umsetzung

Antrag, Vertrag oder Nachweis, je nach Fall. Vereinbarungen halten nur, wenn sie in der Form vorliegen, die alle beteiligten Staaten anerkennen. Vertretung übernehme ich bundesweit in allen Tatsacheninstanzen.

Antrag, Vertrag oder Nachweis, je nach Fall. Vereinbarungen halten nur, wenn sie in der Form vorliegen, die alle beteiligten Staaten anerkennen. Vertretung übernehme ich bundesweit in allen Tatsacheninstanzen.

Wussten Sie schon?

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Wer zuerst einreicht, legt die Sache fest

Sind mehrere Staaten zuständig, entscheidet regelmäßig der Antrag, der zuerst bei Gericht eingeht, und mit dem Gericht steht oft auch das anwendbare Recht fest. Deshalb gehört die Zuständigkeitsprüfung vor den Antrag und nicht danach.

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Ein Ehevertrag braucht beide gleichzeitig beim Notar

Notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile ist Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 1410 BGB). Für eine Rechtswahl, die im Ehevertrag steht, gilt dieselbe Form.

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Ein deutsches Gericht kann ausländisches Scheidungsrecht anwenden

In den teilnehmenden Mitgliedstaaten entscheidet nach Rom III nicht der Gerichtsort über das Recht. Die Ehegatten können das anwendbare Recht in Grenzen auch selbst wählen, am besten schriftlich und lange vor der Trennung.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin für internationales Familienrecht. Zwölf Jahre in großen nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien, eigene Kanzlei seit Januar 2026. Beratung und Vertretung in Deutsch und in Englisch, verhandlungssicher in beiden Sprachen, mündlich und schriftlich. Ihr Mandat bearbeite ich selbst, es wird nicht an einen Berufsträger weitergegeben, den Sie nicht kennen.

Termine montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr, nach Absprache auch später: 19 Uhr deutscher Zeit ist an der US-Ostküste früher Nachmittag. Mehr zu Werdegang und Arbeitsweise auf dem Profil von Dr. Hanna Schmidt.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

In den gebundenen Mitgliedstaaten der EU richtet sich die internationale Zuständigkeit in Ehesachen nach der Brüssel-IIb-Verordnung (VO 2019/1111). Häufig sind mehrere Staaten gleichzeitig zuständig. Dann legt der Antrag, der zuerst bei Gericht eingeht, die Sache fest. Deshalb prüfe ich vor jedem Antrag, welcher Gerichtsstand für Sie günstiger liegt. Außerhalb der EU gelten Staatsverträge und das jeweilige nationale Recht.

In Grenzen ja. In den teilnehmenden Mitgliedstaaten erlaubt die Rom-III-Verordnung (VO 1259/2010) den Ehegatten, das auf die Scheidung anwendbare Recht zu wählen, und diese Wahl wirkt unabhängig davon, welches Gericht später entscheidet. Sie ersetzt die Zuständigkeitsprüfung nicht. Steht sie in einem Ehevertrag, gilt für diesen die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (§ 1410 BGB).

Entscheidungen aus den gebundenen EU-Mitgliedstaaten werden nach der Brüssel-IIb-Verordnung grundsätzlich ohne besonderes Verfahren anerkannt. Bei Entscheidungen aus Drittstaaten ist in Deutschland regelmäßig ein förmliches Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Landesjustizverwaltung nötig, bevor Sie hier als geschieden gelten. Ich sichte Urteil, Rechtskraftnachweis und Übersetzung, sage Ihnen, welcher Weg nötig ist, und betreibe das Verfahren.

Ja. Wo Sie wohnen, ist zweitrangig, solange es um deutsches Recht oder um ein Verfahren in Deutschland geht. Das Erstgespräch findet per Video oder telefonisch statt, auf Deutsch oder auf Englisch. Termine liegen montags bis donnerstags bis 19 Uhr und freitags bis 17 Uhr. Vertreten kann ich Sie bundesweit vor den Familiengerichten und in der Berufungs- beziehungsweise Beschwerdeinstanz.

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gerichte und ausländische Berater kommen hinzu. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Ihren Fall mit Auslandsbezug einordnen lassen

Bei zwei beteiligten Staaten entscheidet oft der erste Schritt darüber, welches Recht am Ende gilt. Schildern Sie mir, welche Länder im Spiel sind und was vorliegt. Ich sage Ihnen, welche Frage zuerst zu klären ist und welche Unterlagen ich brauche.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

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