ERBRECHT
Nachlassabwicklung: Unterstützung für Erben
Wenn ein Angehöriger stirbt, laufen die ersten Fristen, während Sie noch mit ganz anderem beschäftigt sind: Die Bank sperrt das Konto, das Nachlassgericht schickt Post, das Finanzamt erwartet eine Anzeige. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Ich sortiere den Nachlass mit Ihnen: Erbenstellung, Fristen, Aktiva und Passiva, Haftung, Teilung.
Nachlassabwicklung: was mit dem Tod rechtlich passiert
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben oder die Erben über (§ 1922 BGB). Es gibt keinen Zwischenzustand und keine Erklärung, mit der man Erbe erst wird: Sie sind es, bis Sie ausschlagen.
Mit dem Vermögen gehen die Schulden über, ebenso laufende Verträge, Mietverhältnisse und die steuerlichen Pflichten des Erblassers (§ 45 AO). Genau daraus entsteht der Zeitdruck der ersten Wochen, denn die Entscheidung über Annehmen oder Ausschlagen setzt Kenntnis vom Nachlass voraus, und die hat am Anfang niemand.
Ausschlagen oder annehmen: sechs Wochen
Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB). Sie beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung erfahren, bei testamentarischer Erbfolge frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 BGB), also über einen Notar.
Wer ausschlägt, schiebt die Erbschaft an den Nächsten in der Reihe weiter, häufig an die eigenen Kinder. Bei einem überschuldeten Nachlass muss deshalb auch für minderjährige Kinder ausgeschlagen werden. Teilweise ausschlagen geht nicht.
Erbschein: häufiger entbehrlich, als Erben annehmen
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts über Ihr Erbrecht. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (§ 2353 BGB), für Kölner Erbfälle also am Amtsgericht Köln. Gebraucht wird er regelmäßig bei gesetzlicher Erbfolge oder bei einem eigenhändigen Testament, wenn eine Immobilie im Grundbuch umzuschreiben ist oder eine Bank zu Recht auf dem Zeugnis besteht.
Er ist aber nicht immer nötig. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt die Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO). Vor jedem Erbscheinantrag prüfe ich deshalb, ob er tatsächlich gebraucht wird. Gebühren für einen vermeidbaren Antrag gibt niemand zurück.
Das Nachlassverzeichnis ist die Grundlage für alles Weitere
Ein belastbares Verzeichnis erfasst Aktiva und Passiva zum Todestag: Konten und Depots mit Stand, Immobilien mit Grundbuchdaten, Beteiligungen, Fahrzeuge, Hausrat von Wert und offene Forderungen. Dagegen Darlehen, unbezahlte Rechnungen, Heim- und Bestattungskosten, Steuerschulden. Dazu gehören Schenkungen der letzten zehn Jahre, weil sie für Pflichtteilsergänzung und Erbschaftsteuer eine Rolle spielen.
Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben Auskunft und ein Verzeichnis verlangen, auf Verlangen auch die Ermittlung der Werte, deren Kosten der Nachlass trägt. Er kann verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt (§ 2314 BGB). Wer schlampig verzeichnet, liefert der Gegenseite das Argument, das Verzeichnis sei unbrauchbar, und wird das Ganze zweimal machen.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten begrenzen
Als Erbe haften Sie für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Das Gesetz gibt Ihnen Werkzeuge, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken, sie wirken aber nur, wenn man sie rechtzeitig zieht.
In den ersten drei Monaten nach Annahme können Sie die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten verweigern, längstens bis zur Errichtung des Inventars (§ 2014 BGB). Ist die Lage unklar oder der Nachlass überschuldet, kommen Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht. Beide trennen Nachlass und Eigenvermögen (§ 1975 BGB).
Vorsicht bei der Inventarfrist: Setzt das Nachlassgericht auf Antrag eines Gläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars und lassen Sie sie verstreichen, haften Sie unbeschränkt (§ 1994 BGB).
Die Erbengemeinschaft ist auf gemeinsames Handeln gebaut
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Über Nachlassgegenstände können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Verwaltet wird ebenfalls gemeinsam, wobei Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung mit Stimmenmehrheit nach der Größe der Erbteile beschlossen werden können (§ 2038 BGB). Über seinen Erbteil als Ganzes kann jeder Miterbe verfügen, notariell beurkundet (§ 2033 BGB).
Nach außen haften die Miterben gemeinsam. Solange der Nachlass nicht geteilt ist, kann jeder Miterbe die Gläubiger auf den Nachlass verweisen, nach der Teilung wird das schwieriger. Daraus ergibt sich die Reihenfolge: erst Bestand und Verbindlichkeiten klären, dann teilen. Die Auseinandersetzung kann jeder Miterbe verlangen (§ 2042 BGB). Der geordnete Weg ist eine Teilungsvereinbarung.
Konten, Grundbuch und das Finanzamt
Praktisch beginnt die Abwicklung bei den Banken. Ohne fortgeltende Vollmacht wird das Konto zum Nachlasskonto: Verfügungen setzen den Erbnachweis voraus, und bei mehreren Erben verlangen die Institute in der Regel gemeinsame Weisungen. Fordern Sie früh eine Aufstellung aller Konten und Depots zum Todestag an, denn diese Salden sind Grundlage für die Steueranzeige und die Teilung.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss das Grundbuch berichtigt werden. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, bleibt sie gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Steuerberechnung überlasse ich Ihrem Steuerberater, ich bin keine Steuerberaterin.
Wo Erben bei der Abwicklung Geld verlieren
01
Die Ausschlagungsfrist läuft im Hintergrund ab
Sechs Wochen sind kurz, wenn Kontostände unklar sind und Unterlagen fehlen. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen (§ 1943 BGB) und diskutiert danach nur noch über Haftungsbeschränkung. Bei Verdacht auf Überschuldung gehört die Fristberechnung an den Anfang der Sortierarbeit.
02
Verfügungen über Nachlassgegenstände, bevor die Lage klar ist
Die Wohnung wird geräumt, der Wagen verkauft, das Sparbuch aufgelöst. Solche Schritte können als Annahme der Erbschaft gewertet werden und verbauen die Ausschlagung. In der Erbengemeinschaft sind sie zusätzlich unwirksam (§ 2040 BGB). Klären Sie deshalb, bevor Sie räumen.
03
Das Verzeichnis bleibt unvollständig
Fehlen Nebenkonten, Belastungen oder Schenkungen, wird die Teilung auf falscher Grundlage verhandelt, und ein Pflichtteilsberechtigter kann die Wertermittlung und ein notarielles Verzeichnis erzwingen (§ 2314 BGB). Nachträgliche Korrekturen kosten Vertrauen, das in einer Erbengemeinschaft ohnehin knapp ist.
04
Steuern werden zu spät gedacht
Die Dreimonatsfrist für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) läuft neben allem anderen. Wird der Nachlass verteilt, bevor die steuerliche Größenordnung bekannt ist, fehlt später die Liquidität für den Bescheid.
So gehe ich vor
01
Erbenstellung und Fristen klären
Welche Verfügung von Todes wegen gibt es, wer ist berufen, wann hat die Ausschlagungsfrist begonnen? Ergebnis: wer Erbe ist, mit welcher Quote, bis wann entschieden sein muss.
02
Nachlass erfassen
Ich schreibe Banken, Versicherer, Verwalter und Vertragspartner an, sammle Salden zum Todestag, hole Grundbuchauszüge und sichte laufende Verträge. Parallel wird die Passivseite erfasst, einschließlich Bestattungskosten, offener Heimkosten und laufender Darlehen.
03
Haftung sichern
Steht der Nachlass wackelig, ziehe ich die Werkzeuge: Dreimonatseinrede, Inventar, im Ernstfall Nachlassverwaltung, wobei die Zahlen die Entscheidung tragen. Ich sage Ihnen auch, wann die Ausschlagung der ehrlichere Weg ist.
04
Teilung
Ziel ist eine Teilungsvereinbarung, die jeder unterschreibt: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich, Freistellung von Verbindlichkeiten, Umgang mit offenen Steuerfragen. Erst wenn das erkennbar scheitert, geht es in ein Verfahren.
Eine typische Konstellation
01
Wer Erbe ist, steht nicht fest
Zum Nachlass gehören zwei Konten, ein Wertpapierdepot, der Mietvertrag über die Wohnung, in der die Erblasserin zuletzt gelebt hat, und Hausrat. Ein eigenhändiges Testament liegt vor, undatiert, und eine der bedachten Personen ist vor der Erblasserin gestorben. Gleichzeitig laufen zwei Fristen: sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt.
02
Der Weg führt über die Reihenfolge
Erst werden Erbenstellung und Fristbeginn geklärt, dann kommen Salden zum Todestag und Passivseite auf den Tisch. Die Miete läuft aus dem Nachlass weiter, aber wer räumt und den Hausrat verteilt, kann damit angenommen haben. Deshalb wird zuerst eine Übergangsregelung mit dem Vermieter gesucht.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Nein. Über den Erbschein entscheidet nicht der Erbfall, sondern die Form der Verfügung und die Stelle, die einen Nachweis sehen will. Faustregel: Bei notariellem Testament oder Erbvertrag ist er meist entbehrlich, bei gesetzlicher Erbfolge und bei eigenhändigem Testament brauchen Sie ihn. Deshalb frage ich vor dem Antrag bei den beteiligten Stellen ab, welchen Nachweis sie konkret fordern.
Sechs Wochen (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug sechs Monate. Wichtiger als die Zahl ist der Fristbeginn, denn er hängt an Ihrer Kenntnis und nicht am Todestag. Bei einem Testament läuft die Frist frühestens ab der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Ebenso streng ist die Form (§ 1945 BGB): zum Nachlassgericht oder zum Notar, formlose Post wirkt nicht.
Ein einzelner Miterbe kann die Teilung nicht dauerhaft verhindern. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung lassen sich mit Mehrheit nach der Größe der Erbteile beschließen (§ 2038 BGB), Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände brauchen dagegen alle (§ 2040 BGB). Bleibt alles verstellt, sind Erbteilungsklage und Teilungsversteigerung die Mittel, die den Stillstand beenden.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Nach dem ersten Gespräch sage ich Ihnen, mit welchem Aufwand ich rechne. Gerichts- und Notarkosten sowie Kosten für Bewertungen kommen gesondert hinzu.
Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, deckt aber selten den ganzen Aufwand. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Differenz zu meinem Zeithonorar tragen Sie selbst. Im Erbrecht erfassen viele Verträge nur die Beratung. Klären Sie das vor Mandatsbeginn mit Ihrem Versicherer und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Nachlass geordnet abwickeln
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Sterbeurkunde, Testament, Post vom Nachlassgericht, Kontounterlagen. Im Erstgespräch klären wir Ihre Erbenstellung, die laufenden Fristen und die nächsten Schritte. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, auf Wunsch per Video oder Telefon.
ERBRECHT
Nachlassabwicklung: Unterstützung für Erben
Wenn ein Angehöriger stirbt, laufen die ersten Fristen, während Sie noch mit ganz anderem beschäftigt sind: Die Bank sperrt das Konto, das Nachlassgericht schickt Post, das Finanzamt erwartet eine Anzeige. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Ich sortiere den Nachlass mit Ihnen: Erbenstellung, Fristen, Aktiva und Passiva, Haftung, Teilung.
Nachlassabwicklung: was mit dem Tod rechtlich passiert
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben oder die Erben über (§ 1922 BGB). Es gibt keinen Zwischenzustand und keine Erklärung, mit der man Erbe erst wird: Sie sind es, bis Sie ausschlagen.
Mit dem Vermögen gehen die Schulden über, ebenso laufende Verträge, Mietverhältnisse und die steuerlichen Pflichten des Erblassers (§ 45 AO). Genau daraus entsteht der Zeitdruck der ersten Wochen, denn die Entscheidung über Annehmen oder Ausschlagen setzt Kenntnis vom Nachlass voraus, und die hat am Anfang niemand.
Ausschlagen oder annehmen: sechs Wochen
Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB). Sie beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung erfahren, bei testamentarischer Erbfolge frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 BGB), also über einen Notar.
Wer ausschlägt, schiebt die Erbschaft an den Nächsten in der Reihe weiter, häufig an die eigenen Kinder. Bei einem überschuldeten Nachlass muss deshalb auch für minderjährige Kinder ausgeschlagen werden. Teilweise ausschlagen geht nicht.
Erbschein: häufiger entbehrlich, als Erben annehmen
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts über Ihr Erbrecht. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (§ 2353 BGB), für Kölner Erbfälle also am Amtsgericht Köln. Gebraucht wird er regelmäßig bei gesetzlicher Erbfolge oder bei einem eigenhändigen Testament, wenn eine Immobilie im Grundbuch umzuschreiben ist oder eine Bank zu Recht auf dem Zeugnis besteht.
Er ist aber nicht immer nötig. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt die Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO). Vor jedem Erbscheinantrag prüfe ich deshalb, ob er tatsächlich gebraucht wird. Gebühren für einen vermeidbaren Antrag gibt niemand zurück.
Das Nachlassverzeichnis ist die Grundlage für alles Weitere
Ein belastbares Verzeichnis erfasst Aktiva und Passiva zum Todestag: Konten und Depots mit Stand, Immobilien mit Grundbuchdaten, Beteiligungen, Fahrzeuge, Hausrat von Wert und offene Forderungen. Dagegen Darlehen, unbezahlte Rechnungen, Heim- und Bestattungskosten, Steuerschulden. Dazu gehören Schenkungen der letzten zehn Jahre, weil sie für Pflichtteilsergänzung und Erbschaftsteuer eine Rolle spielen.
Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben Auskunft und ein Verzeichnis verlangen, auf Verlangen auch die Ermittlung der Werte, deren Kosten der Nachlass trägt. Er kann verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt (§ 2314 BGB). Wer schlampig verzeichnet, liefert der Gegenseite das Argument, das Verzeichnis sei unbrauchbar, und wird das Ganze zweimal machen.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten begrenzen
Als Erbe haften Sie für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Das Gesetz gibt Ihnen Werkzeuge, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken, sie wirken aber nur, wenn man sie rechtzeitig zieht.
In den ersten drei Monaten nach Annahme können Sie die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten verweigern, längstens bis zur Errichtung des Inventars (§ 2014 BGB). Ist die Lage unklar oder der Nachlass überschuldet, kommen Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht. Beide trennen Nachlass und Eigenvermögen (§ 1975 BGB).
Vorsicht bei der Inventarfrist: Setzt das Nachlassgericht auf Antrag eines Gläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars und lassen Sie sie verstreichen, haften Sie unbeschränkt (§ 1994 BGB).
Die Erbengemeinschaft ist auf gemeinsames Handeln gebaut
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Über Nachlassgegenstände können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Verwaltet wird ebenfalls gemeinsam, wobei Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung mit Stimmenmehrheit nach der Größe der Erbteile beschlossen werden können (§ 2038 BGB). Über seinen Erbteil als Ganzes kann jeder Miterbe verfügen, notariell beurkundet (§ 2033 BGB).
Nach außen haften die Miterben gemeinsam. Solange der Nachlass nicht geteilt ist, kann jeder Miterbe die Gläubiger auf den Nachlass verweisen, nach der Teilung wird das schwieriger. Daraus ergibt sich die Reihenfolge: erst Bestand und Verbindlichkeiten klären, dann teilen. Die Auseinandersetzung kann jeder Miterbe verlangen (§ 2042 BGB). Der geordnete Weg ist eine Teilungsvereinbarung.
Konten, Grundbuch und das Finanzamt
Praktisch beginnt die Abwicklung bei den Banken. Ohne fortgeltende Vollmacht wird das Konto zum Nachlasskonto: Verfügungen setzen den Erbnachweis voraus, und bei mehreren Erben verlangen die Institute in der Regel gemeinsame Weisungen. Fordern Sie früh eine Aufstellung aller Konten und Depots zum Todestag an, denn diese Salden sind Grundlage für die Steueranzeige und die Teilung.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss das Grundbuch berichtigt werden. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, bleibt sie gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Steuerberechnung überlasse ich Ihrem Steuerberater, ich bin keine Steuerberaterin.
Wo Erben bei der Abwicklung Geld verlieren
01
Die Ausschlagungsfrist läuft im Hintergrund ab
Sechs Wochen sind kurz, wenn Kontostände unklar sind und Unterlagen fehlen. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen (§ 1943 BGB) und diskutiert danach nur noch über Haftungsbeschränkung. Bei Verdacht auf Überschuldung gehört die Fristberechnung an den Anfang der Sortierarbeit.
02
Verfügungen über Nachlassgegenstände, bevor die Lage klar ist
Die Wohnung wird geräumt, der Wagen verkauft, das Sparbuch aufgelöst. Solche Schritte können als Annahme der Erbschaft gewertet werden und verbauen die Ausschlagung. In der Erbengemeinschaft sind sie zusätzlich unwirksam (§ 2040 BGB). Klären Sie deshalb, bevor Sie räumen.
03
Das Verzeichnis bleibt unvollständig
Fehlen Nebenkonten, Belastungen oder Schenkungen, wird die Teilung auf falscher Grundlage verhandelt, und ein Pflichtteilsberechtigter kann die Wertermittlung und ein notarielles Verzeichnis erzwingen (§ 2314 BGB). Nachträgliche Korrekturen kosten Vertrauen, das in einer Erbengemeinschaft ohnehin knapp ist.
04
Steuern werden zu spät gedacht
Die Dreimonatsfrist für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) läuft neben allem anderen. Wird der Nachlass verteilt, bevor die steuerliche Größenordnung bekannt ist, fehlt später die Liquidität für den Bescheid.
So gehe ich vor
01
Erbenstellung und Fristen klären
Welche Verfügung von Todes wegen gibt es, wer ist berufen, wann hat die Ausschlagungsfrist begonnen? Ergebnis: wer Erbe ist, mit welcher Quote, bis wann entschieden sein muss.
02
Nachlass erfassen
Ich schreibe Banken, Versicherer, Verwalter und Vertragspartner an, sammle Salden zum Todestag, hole Grundbuchauszüge und sichte laufende Verträge. Parallel wird die Passivseite erfasst, einschließlich Bestattungskosten, offener Heimkosten und laufender Darlehen.
03
Haftung sichern
Steht der Nachlass wackelig, ziehe ich die Werkzeuge: Dreimonatseinrede, Inventar, im Ernstfall Nachlassverwaltung, wobei die Zahlen die Entscheidung tragen. Ich sage Ihnen auch, wann die Ausschlagung der ehrlichere Weg ist.
04
Teilung
Ziel ist eine Teilungsvereinbarung, die jeder unterschreibt: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich, Freistellung von Verbindlichkeiten, Umgang mit offenen Steuerfragen. Erst wenn das erkennbar scheitert, geht es in ein Verfahren.
Eine typische Konstellation
01
Wer Erbe ist, steht nicht fest
Zum Nachlass gehören zwei Konten, ein Wertpapierdepot, der Mietvertrag über die Wohnung, in der die Erblasserin zuletzt gelebt hat, und Hausrat. Ein eigenhändiges Testament liegt vor, undatiert, und eine der bedachten Personen ist vor der Erblasserin gestorben. Gleichzeitig laufen zwei Fristen: sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt.
02
Der Weg führt über die Reihenfolge
Erst werden Erbenstellung und Fristbeginn geklärt, dann kommen Salden zum Todestag und Passivseite auf den Tisch. Die Miete läuft aus dem Nachlass weiter, aber wer räumt und den Hausrat verteilt, kann damit angenommen haben. Deshalb wird zuerst eine Übergangsregelung mit dem Vermieter gesucht.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Nein. Über den Erbschein entscheidet nicht der Erbfall, sondern die Form der Verfügung und die Stelle, die einen Nachweis sehen will. Faustregel: Bei notariellem Testament oder Erbvertrag ist er meist entbehrlich, bei gesetzlicher Erbfolge und bei eigenhändigem Testament brauchen Sie ihn. Deshalb frage ich vor dem Antrag bei den beteiligten Stellen ab, welchen Nachweis sie konkret fordern.
Sechs Wochen (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug sechs Monate. Wichtiger als die Zahl ist der Fristbeginn, denn er hängt an Ihrer Kenntnis und nicht am Todestag. Bei einem Testament läuft die Frist frühestens ab der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Ebenso streng ist die Form (§ 1945 BGB): zum Nachlassgericht oder zum Notar, formlose Post wirkt nicht.
Ein einzelner Miterbe kann die Teilung nicht dauerhaft verhindern. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung lassen sich mit Mehrheit nach der Größe der Erbteile beschließen (§ 2038 BGB), Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände brauchen dagegen alle (§ 2040 BGB). Bleibt alles verstellt, sind Erbteilungsklage und Teilungsversteigerung die Mittel, die den Stillstand beenden.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Nach dem ersten Gespräch sage ich Ihnen, mit welchem Aufwand ich rechne. Gerichts- und Notarkosten sowie Kosten für Bewertungen kommen gesondert hinzu.
Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, deckt aber selten den ganzen Aufwand. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Differenz zu meinem Zeithonorar tragen Sie selbst. Im Erbrecht erfassen viele Verträge nur die Beratung. Klären Sie das vor Mandatsbeginn mit Ihrem Versicherer und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Nachlass geordnet abwickeln
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Sterbeurkunde, Testament, Post vom Nachlassgericht, Kontounterlagen. Im Erstgespräch klären wir Ihre Erbenstellung, die laufenden Fristen und die nächsten Schritte. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, auf Wunsch per Video oder Telefon.
ERBRECHT
Nachlassabwicklung: Unterstützung für Erben
Wenn ein Angehöriger stirbt, laufen die ersten Fristen, während Sie noch mit ganz anderem beschäftigt sind: Die Bank sperrt das Konto, das Nachlassgericht schickt Post, das Finanzamt erwartet eine Anzeige. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln. Ich sortiere den Nachlass mit Ihnen: Erbenstellung, Fristen, Aktiva und Passiva, Haftung, Teilung.
Nachlassabwicklung: was mit dem Tod rechtlich passiert
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben oder die Erben über (§ 1922 BGB). Es gibt keinen Zwischenzustand und keine Erklärung, mit der man Erbe erst wird: Sie sind es, bis Sie ausschlagen.
Mit dem Vermögen gehen die Schulden über, ebenso laufende Verträge, Mietverhältnisse und die steuerlichen Pflichten des Erblassers (§ 45 AO). Genau daraus entsteht der Zeitdruck der ersten Wochen, denn die Entscheidung über Annehmen oder Ausschlagen setzt Kenntnis vom Nachlass voraus, und die hat am Anfang niemand.
Ausschlagen oder annehmen: sechs Wochen
Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB). Sie beginnt nicht am Todestag, sondern wenn Sie vom Anfall der Erbschaft und vom Grund Ihrer Berufung erfahren, bei testamentarischer Erbfolge frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.
Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 BGB), also über einen Notar.
Wer ausschlägt, schiebt die Erbschaft an den Nächsten in der Reihe weiter, häufig an die eigenen Kinder. Bei einem überschuldeten Nachlass muss deshalb auch für minderjährige Kinder ausgeschlagen werden. Teilweise ausschlagen geht nicht.
Erbschein: häufiger entbehrlich, als Erben annehmen
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts über Ihr Erbrecht. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (§ 2353 BGB), für Kölner Erbfälle also am Amtsgericht Köln. Gebraucht wird er regelmäßig bei gesetzlicher Erbfolge oder bei einem eigenhändigen Testament, wenn eine Immobilie im Grundbuch umzuschreiben ist oder eine Bank zu Recht auf dem Zeugnis besteht.
Er ist aber nicht immer nötig. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt die Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts, auch gegenüber dem Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 GBO). Vor jedem Erbscheinantrag prüfe ich deshalb, ob er tatsächlich gebraucht wird. Gebühren für einen vermeidbaren Antrag gibt niemand zurück.
Das Nachlassverzeichnis ist die Grundlage für alles Weitere
Ein belastbares Verzeichnis erfasst Aktiva und Passiva zum Todestag: Konten und Depots mit Stand, Immobilien mit Grundbuchdaten, Beteiligungen, Fahrzeuge, Hausrat von Wert und offene Forderungen. Dagegen Darlehen, unbezahlte Rechnungen, Heim- und Bestattungskosten, Steuerschulden. Dazu gehören Schenkungen der letzten zehn Jahre, weil sie für Pflichtteilsergänzung und Erbschaftsteuer eine Rolle spielen.
Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben Auskunft und ein Verzeichnis verlangen, auf Verlangen auch die Ermittlung der Werte, deren Kosten der Nachlass trägt. Er kann verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt (§ 2314 BGB). Wer schlampig verzeichnet, liefert der Gegenseite das Argument, das Verzeichnis sei unbrauchbar, und wird das Ganze zweimal machen.
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten begrenzen
Als Erbe haften Sie für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), zunächst auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Das Gesetz gibt Ihnen Werkzeuge, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken, sie wirken aber nur, wenn man sie rechtzeitig zieht.
In den ersten drei Monaten nach Annahme können Sie die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten verweigern, längstens bis zur Errichtung des Inventars (§ 2014 BGB). Ist die Lage unklar oder der Nachlass überschuldet, kommen Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht. Beide trennen Nachlass und Eigenvermögen (§ 1975 BGB).
Vorsicht bei der Inventarfrist: Setzt das Nachlassgericht auf Antrag eines Gläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars und lassen Sie sie verstreichen, haften Sie unbeschränkt (§ 1994 BGB).
Die Erbengemeinschaft ist auf gemeinsames Handeln gebaut
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Über Nachlassgegenstände können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Verwaltet wird ebenfalls gemeinsam, wobei Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung mit Stimmenmehrheit nach der Größe der Erbteile beschlossen werden können (§ 2038 BGB). Über seinen Erbteil als Ganzes kann jeder Miterbe verfügen, notariell beurkundet (§ 2033 BGB).
Nach außen haften die Miterben gemeinsam. Solange der Nachlass nicht geteilt ist, kann jeder Miterbe die Gläubiger auf den Nachlass verweisen, nach der Teilung wird das schwieriger. Daraus ergibt sich die Reihenfolge: erst Bestand und Verbindlichkeiten klären, dann teilen. Die Auseinandersetzung kann jeder Miterbe verlangen (§ 2042 BGB). Der geordnete Weg ist eine Teilungsvereinbarung.
Konten, Grundbuch und das Finanzamt
Praktisch beginnt die Abwicklung bei den Banken. Ohne fortgeltende Vollmacht wird das Konto zum Nachlasskonto: Verfügungen setzen den Erbnachweis voraus, und bei mehreren Erben verlangen die Institute in der Regel gemeinsame Weisungen. Fordern Sie früh eine Aufstellung aller Konten und Depots zum Todestag an, denn diese Salden sind Grundlage für die Steueranzeige und die Teilung.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, muss das Grundbuch berichtigt werden. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, bleibt sie gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Steuerberechnung überlasse ich Ihrem Steuerberater, ich bin keine Steuerberaterin.
Wo Erben bei der Abwicklung Geld verlieren
01
Die Ausschlagungsfrist läuft im Hintergrund ab
Sechs Wochen sind kurz, wenn Kontostände unklar sind und Unterlagen fehlen. Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen (§ 1943 BGB) und diskutiert danach nur noch über Haftungsbeschränkung. Bei Verdacht auf Überschuldung gehört die Fristberechnung an den Anfang der Sortierarbeit.
02
Verfügungen über Nachlassgegenstände, bevor die Lage klar ist
Die Wohnung wird geräumt, der Wagen verkauft, das Sparbuch aufgelöst. Solche Schritte können als Annahme der Erbschaft gewertet werden und verbauen die Ausschlagung. In der Erbengemeinschaft sind sie zusätzlich unwirksam (§ 2040 BGB). Klären Sie deshalb, bevor Sie räumen.
03
Das Verzeichnis bleibt unvollständig
Fehlen Nebenkonten, Belastungen oder Schenkungen, wird die Teilung auf falscher Grundlage verhandelt, und ein Pflichtteilsberechtigter kann die Wertermittlung und ein notarielles Verzeichnis erzwingen (§ 2314 BGB). Nachträgliche Korrekturen kosten Vertrauen, das in einer Erbengemeinschaft ohnehin knapp ist.
04
Steuern werden zu spät gedacht
Die Dreimonatsfrist für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) läuft neben allem anderen. Wird der Nachlass verteilt, bevor die steuerliche Größenordnung bekannt ist, fehlt später die Liquidität für den Bescheid.
So gehe ich vor
01
Erbenstellung und Fristen klären
Welche Verfügung von Todes wegen gibt es, wer ist berufen, wann hat die Ausschlagungsfrist begonnen? Ergebnis: wer Erbe ist, mit welcher Quote, bis wann entschieden sein muss.
02
Nachlass erfassen
Ich schreibe Banken, Versicherer, Verwalter und Vertragspartner an, sammle Salden zum Todestag, hole Grundbuchauszüge und sichte laufende Verträge. Parallel wird die Passivseite erfasst, einschließlich Bestattungskosten, offener Heimkosten und laufender Darlehen.
03
Haftung sichern
Steht der Nachlass wackelig, ziehe ich die Werkzeuge: Dreimonatseinrede, Inventar, im Ernstfall Nachlassverwaltung, wobei die Zahlen die Entscheidung tragen. Ich sage Ihnen auch, wann die Ausschlagung der ehrlichere Weg ist.
04
Teilung
Ziel ist eine Teilungsvereinbarung, die jeder unterschreibt: Zuordnung der Gegenstände, Wertausgleich, Freistellung von Verbindlichkeiten, Umgang mit offenen Steuerfragen. Erst wenn das erkennbar scheitert, geht es in ein Verfahren.
Eine typische Konstellation
01
Wer Erbe ist, steht nicht fest
Zum Nachlass gehören zwei Konten, ein Wertpapierdepot, der Mietvertrag über die Wohnung, in der die Erblasserin zuletzt gelebt hat, und Hausrat. Ein eigenhändiges Testament liegt vor, undatiert, und eine der bedachten Personen ist vor der Erblasserin gestorben. Gleichzeitig laufen zwei Fristen: sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt.
02
Der Weg führt über die Reihenfolge
Erst werden Erbenstellung und Fristbeginn geklärt, dann kommen Salden zum Todestag und Passivseite auf den Tisch. Die Miete läuft aus dem Nachlass weiter, aber wer räumt und den Hausrat verteilt, kann damit angenommen haben. Deshalb wird zuerst eine Übergangsregelung mit dem Vermieter gesucht.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Nein. Über den Erbschein entscheidet nicht der Erbfall, sondern die Form der Verfügung und die Stelle, die einen Nachweis sehen will. Faustregel: Bei notariellem Testament oder Erbvertrag ist er meist entbehrlich, bei gesetzlicher Erbfolge und bei eigenhändigem Testament brauchen Sie ihn. Deshalb frage ich vor dem Antrag bei den beteiligten Stellen ab, welchen Nachweis sie konkret fordern.
Sechs Wochen (§ 1944 BGB), bei Auslandsbezug sechs Monate. Wichtiger als die Zahl ist der Fristbeginn, denn er hängt an Ihrer Kenntnis und nicht am Todestag. Bei einem Testament läuft die Frist frühestens ab der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Ebenso streng ist die Form (§ 1945 BGB): zum Nachlassgericht oder zum Notar, formlose Post wirkt nicht.
Ein einzelner Miterbe kann die Teilung nicht dauerhaft verhindern. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung lassen sich mit Mehrheit nach der Größe der Erbteile beschließen (§ 2038 BGB), Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände brauchen dagegen alle (§ 2040 BGB). Bleibt alles verstellt, sind Erbteilungsklage und Teilungsversteigerung die Mittel, die den Stillstand beenden.
Ich rechne nach Zeit ab, mein Stundensatz beträgt 280 € zzgl. 19 % USt. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor Beginn, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet. Nach dem ersten Gespräch sage ich Ihnen, mit welchem Aufwand ich rechne. Gerichts- und Notarkosten sowie Kosten für Bewertungen kommen gesondert hinzu.
Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich, deckt aber selten den ganzen Aufwand. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die Differenz zu meinem Zeithonorar tragen Sie selbst. Im Erbrecht erfassen viele Verträge nur die Beratung. Klären Sie das vor Mandatsbeginn mit Ihrem Versicherer und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Nachlass geordnet abwickeln
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Sterbeurkunde, Testament, Post vom Nachlassgericht, Kontounterlagen. Im Erstgespräch klären wir Ihre Erbenstellung, die laufenden Fristen und die nächsten Schritte. Termine in der Jakordenstraße 8 in Köln, auf Wunsch per Video oder Telefon.
