FAMILIENRECHT

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln

Eine Trennung produziert selten einen Streitpunkt. Sie produziert das Konto, die Wohnung, das Haus mit dem laufenden Darlehen, die Altersvorsorge, den Unterhalt. Jeder dieser Punkte kann ein eigenes Verfahren werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist der andere Weg: ein Vertrag, in dem beide Ehegatten diese Folgen selbst regeln. Ich vertrete dabei immer nur einen Ehegatten, nie beide.

Scheidungsfolgenvereinbarung: was darin geregelt wird

Zugewinnausgleich: ausgeglichen wird der Zuwachs, nicht das Vermögen

Wer nichts anderes vereinbart hat, lebt in Zugewinngemeinschaft. Wessen Zugewinn höher ist, zahlt dem anderen die Hälfte des Überschusses als Geldbetrag (§ 1378 Abs. 1 BGB). Bei einer Scheidung tritt für die Berechnung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB).

In der Vereinbarung lassen sich Anfangs- und Endvermögen festschreiben, Bewertungsmethoden festlegen, Zahlungen stunden oder in Raten aufteilen, Gegenstände statt Geld übertragen. Eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich während eines laufenden Scheidungsverfahrens bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ist ein Unternehmen Teil des Vermögens, wird die Bewertung der eigentliche Streitpunkt.

Die Immobilie: Eigentum und Darlehen sind zwei Fragen

Wem das Haus gehört und wer der Bank das Geld schuldet, sind getrennte Punkte, und der zweite wird regelmäßig übersehen. Ein Vertrag, durch den sich einer verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).

Die Bank bindet Ihre Vereinbarung nicht: Wer den Darlehensvertrag mitunterschrieben hat, bleibt Schuldner, solange die Bank ihn nicht entlässt. In die Vereinbarung gehören die Freistellung im Innenverhältnis und die vorab eingeholte schriftliche Zusage der Bank. Dazu kommen Nutzungsentschädigung, Verteilung von Zins und Tilgung, Auszugstermin, Löschung der Grundschuld, bei einem Verkauf Mindestpreis und Verteilung des Überschusses.

Unterhalt: großer Gestaltungsraum, drei harte Grenzen

Beim Unterhalt nach der Scheidung dürfen Sie fast alles verhandeln: Höhe, Dauer, Befristung, eine Abfindung in einer Summe, auch den Verzicht. Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung, wenn sie vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird (§ 1585c Satz 2 BGB).

Anders liegt es beim Trennungsunterhalt: Auf ihn kann für die Zukunft nicht wirksam verzichtet werden (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Und der Kindesunterhalt gehört dem Kind: Ein Verzicht der Eltern zu Lasten des Kindes ist unwirksam (§ 1614 Abs. 1 BGB).

Versorgungsausgleich: der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt, die Anrechte aus der Ehezeit werden also geteilt, ohne dass jemand einen Antrag stellt. Die Ehegatten können Vereinbarungen darüber schließen, ihn ganz oder teilweise ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung vorbehalten (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).

Die Form ist streng: notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich geschlossen wird (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Inhaltlich muss die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Ohne aktuelle Auskünfte aller Träger beruht dieser Teil auf Schätzungen statt auf Verhandlung.

Woran eine Scheidungsfolgenvereinbarung später scheitert

01

Die Vermögensaufstellung bleibt unvollständig

Verschwiegen werden das Depot, die Direktversicherung, das Bausparguthaben, die stille Beteiligung. Wer ohne vollständige Aufstellung verzichtet, verzichtet womöglich auch auf das, wovon er nichts wusste. Wer die Position später entdeckt, trägt die Beweislast dafür, dass der andere getäuscht hat.

02

Fälligkeiten bleiben unklar

„Zahlbar nach Verkauf des Hauses“ ist kein Termin. Ohne Datum gibt es keinen Verzug, ohne Verzug keine Zinsen, und der Gerichtsvollzieher kann mit dem Papier nichts anfangen. Was hineingehört: Kalenderdatum oder ein objektiv bestimmbares Ereignis, Konto, Zinssatz ab Fälligkeit.

03

Steuerliche Nebenfolgen werden übersehen

Die Übertragung der Immobilie, ein Verkauf innerhalb der steuerlichen Haltefrist, das sogenannte Realsplitting beim Ehegattenunterhalt samt Zustimmung und Ausgleich der Nachteile, der Wechsel der Steuerklasse, die gemeinsame Veranlagung für das Trennungsjahr: All das verschiebt das Ergebnis, ohne dass an der Vereinbarung ein Wort anders wäre.

04

Die Vollstreckbarkeit fehlt

Sehr häufig bei Vereinbarungen, die ohne anwaltliche Begleitung entstanden sind, und nicht immer sichtbar: Die Urkunde enthält keine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Sie halten dann einen Vertrag in der Hand und müssen trotzdem klagen.

05

Verzicht ohne Gegenleistung

Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten gleichzeitig vom Zugewinn, vom Unterhalt und vom Versorgungsausgleich ausschließt, ohne dass er dafür etwas erhält, ist der klassische Kandidat für einen späteren Angriff. Der saubere Weg ist die benannte Gegenleistung: Übertragung des Hauses gegen Verzicht.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme, bevor verhandelt wird

Am Anfang steht eine Liste, nicht ein Gespräch über Schuld. Ich brauche Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Trennungszeitpunkt, Auskünfte aller Versorgungsträger, Grundbuchauszug und Darlehensverträge. Danach sortieren wir Ihre Ziele nach Rang.

02

Verhandeln in einer Reihenfolge, die trägt

Zuerst die Punkte, bei denen beide dasselbe wollen, meist Hausrat und Zeitplan. Dann die rechnerischen: Zugewinn, Immobilie, Versorgungsausgleich. Zuletzt die, die von Vertrauen leben, allen voran der Unterhalt.

03

Entwurf, Beurkundung, Umsetzung

Ich entwerfe die Vereinbarung oder prüfe den Entwurf der Gegenseite, koordiniere den Notartermin und achte auf Titel und Fälligkeiten. Ein Vertrag ist erst fertig, wenn er vollzogen ist.

Eine typische Konstellation

01

Wer im Haus bleibt und was das kostet

Zwei Kinder, ein Reihenhaus in Sülz mit Darlehen, ein Ehegatte in Vollzeit, der andere in Teilzeit, dazu eine Minderheitsbeteiligung an einer GmbH. Streitig ist nur, wer im Haus bleibt und was das kostet. Die Beteiligung wird oft nicht bewertet, sondern gegen einen anderen Posten abgefunden.

Scheidungsfolgen­vereinbarung in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Verhandelt wird überwiegend schriftlich und in Terminen mit der Gegenseite, beurkundet wird beim Notar. Sitzt eine Seite auswärts, läuft der Termin per Video. Kommt es doch zum Verfahren, geht die Familiensache in Köln an das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Köln.

Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nach gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Wohnort allein. Deshalb kläre ich das, bevor ein Antrag eingereicht wird. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sich befindet.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Geregelt werden können alle Folgen von Trennung und Scheidung, die die Ehegatten selbst in der Hand haben: der Zugewinnausgleich, die Immobilie, der Unterhalt nach der Scheidung, der Versorgungsausgleich, die Haushaltsgegenstände. Zwei Grenzen sind fest: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden, und Kindesunterhalt können die Eltern nicht zu Lasten des Kindes wegverhandeln (§ 1614 Abs. 1 BGB).

In der Praxis fast immer. Beurkundung brauchen eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich im laufenden Scheidungsverfahren (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB), eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§ 7 Abs. 1 VersAusglG) und die Übertragung eines Grundstücks (§ 311b Abs. 1 BGB). Alternative ist der gerichtliche Vergleich: Die Aufnahme in das Protokoll ersetzt die Beurkundung (§ 127a BGB).

Der sinnvollste Zeitpunkt liegt im Trennungsjahr, sobald die Zahlen beider Seiten auf dem Tisch liegen. Früher fehlt die Grundlage, später verschiebt sich die Verhandlungslage: Ist der Scheidungsantrag zugestellt, steht der Stichtag für den Zugewinn fest (§ 1384 BGB), und der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen. Wer zuerst nur die laufende Zeit ordnen will, schließt eine Trennungsfolgenvereinbarung und überführt sie später.

Ja, und das ist der Grund, warum eine Vereinbarung sorgfältig aufgebaut sein muss. Gerichte prüfen solche Verträge daraufhin, ob sie einen Ehegatten einseitig benachteiligen, und für den Versorgungsausgleich ist die Inhalts- und Ausübungskontrolle ausdrücklich vorgeschrieben (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Angriffspunkte sind typischerweise: ein Verzicht ohne jede Gegenleistung, eine Unterschrift unter Druck, eine Vermögensaufstellung, die wesentliche Positionen ausließ.

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und nicht nach dem Wert des Vermögens. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln besprechen

Bevor verhandelt wird, muss auf dem Tisch liegen, worüber verhandelt wird. Bringen Sie mit, was Sie an Unterlagen haben, auch unvollständig. Termine in der Jakordenstraße 8, per Video oder telefonisch, montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr.

FAMILIENRECHT

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln

Eine Trennung produziert selten einen Streitpunkt. Sie produziert das Konto, die Wohnung, das Haus mit dem laufenden Darlehen, die Altersvorsorge, den Unterhalt. Jeder dieser Punkte kann ein eigenes Verfahren werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist der andere Weg: ein Vertrag, in dem beide Ehegatten diese Folgen selbst regeln. Ich vertrete dabei immer nur einen Ehegatten, nie beide.

Scheidungsfolgenvereinbarung: was darin geregelt wird

Zugewinnausgleich: ausgeglichen wird der Zuwachs, nicht das Vermögen

Wer nichts anderes vereinbart hat, lebt in Zugewinngemeinschaft. Wessen Zugewinn höher ist, zahlt dem anderen die Hälfte des Überschusses als Geldbetrag (§ 1378 Abs. 1 BGB). Bei einer Scheidung tritt für die Berechnung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB).

In der Vereinbarung lassen sich Anfangs- und Endvermögen festschreiben, Bewertungsmethoden festlegen, Zahlungen stunden oder in Raten aufteilen, Gegenstände statt Geld übertragen. Eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich während eines laufenden Scheidungsverfahrens bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ist ein Unternehmen Teil des Vermögens, wird die Bewertung der eigentliche Streitpunkt.

Die Immobilie: Eigentum und Darlehen sind zwei Fragen

Wem das Haus gehört und wer der Bank das Geld schuldet, sind getrennte Punkte, und der zweite wird regelmäßig übersehen. Ein Vertrag, durch den sich einer verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).

Die Bank bindet Ihre Vereinbarung nicht: Wer den Darlehensvertrag mitunterschrieben hat, bleibt Schuldner, solange die Bank ihn nicht entlässt. In die Vereinbarung gehören die Freistellung im Innenverhältnis und die vorab eingeholte schriftliche Zusage der Bank. Dazu kommen Nutzungsentschädigung, Verteilung von Zins und Tilgung, Auszugstermin, Löschung der Grundschuld, bei einem Verkauf Mindestpreis und Verteilung des Überschusses.

Unterhalt: großer Gestaltungsraum, drei harte Grenzen

Beim Unterhalt nach der Scheidung dürfen Sie fast alles verhandeln: Höhe, Dauer, Befristung, eine Abfindung in einer Summe, auch den Verzicht. Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung, wenn sie vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird (§ 1585c Satz 2 BGB).

Anders liegt es beim Trennungsunterhalt: Auf ihn kann für die Zukunft nicht wirksam verzichtet werden (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Und der Kindesunterhalt gehört dem Kind: Ein Verzicht der Eltern zu Lasten des Kindes ist unwirksam (§ 1614 Abs. 1 BGB).

Versorgungsausgleich: der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt, die Anrechte aus der Ehezeit werden also geteilt, ohne dass jemand einen Antrag stellt. Die Ehegatten können Vereinbarungen darüber schließen, ihn ganz oder teilweise ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung vorbehalten (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).

Die Form ist streng: notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich geschlossen wird (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Inhaltlich muss die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Ohne aktuelle Auskünfte aller Träger beruht dieser Teil auf Schätzungen statt auf Verhandlung.

Woran eine Scheidungsfolgenvereinbarung später scheitert

01

Die Vermögensaufstellung bleibt unvollständig

Verschwiegen werden das Depot, die Direktversicherung, das Bausparguthaben, die stille Beteiligung. Wer ohne vollständige Aufstellung verzichtet, verzichtet womöglich auch auf das, wovon er nichts wusste. Wer die Position später entdeckt, trägt die Beweislast dafür, dass der andere getäuscht hat.

02

Fälligkeiten bleiben unklar

„Zahlbar nach Verkauf des Hauses“ ist kein Termin. Ohne Datum gibt es keinen Verzug, ohne Verzug keine Zinsen, und der Gerichtsvollzieher kann mit dem Papier nichts anfangen. Was hineingehört: Kalenderdatum oder ein objektiv bestimmbares Ereignis, Konto, Zinssatz ab Fälligkeit.

03

Steuerliche Nebenfolgen werden übersehen

Die Übertragung der Immobilie, ein Verkauf innerhalb der steuerlichen Haltefrist, das sogenannte Realsplitting beim Ehegattenunterhalt samt Zustimmung und Ausgleich der Nachteile, der Wechsel der Steuerklasse, die gemeinsame Veranlagung für das Trennungsjahr: All das verschiebt das Ergebnis, ohne dass an der Vereinbarung ein Wort anders wäre.

04

Die Vollstreckbarkeit fehlt

Sehr häufig bei Vereinbarungen, die ohne anwaltliche Begleitung entstanden sind, und nicht immer sichtbar: Die Urkunde enthält keine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Sie halten dann einen Vertrag in der Hand und müssen trotzdem klagen.

05

Verzicht ohne Gegenleistung

Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten gleichzeitig vom Zugewinn, vom Unterhalt und vom Versorgungsausgleich ausschließt, ohne dass er dafür etwas erhält, ist der klassische Kandidat für einen späteren Angriff. Der saubere Weg ist die benannte Gegenleistung: Übertragung des Hauses gegen Verzicht.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme, bevor verhandelt wird

Am Anfang steht eine Liste, nicht ein Gespräch über Schuld. Ich brauche Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Trennungszeitpunkt, Auskünfte aller Versorgungsträger, Grundbuchauszug und Darlehensverträge. Danach sortieren wir Ihre Ziele nach Rang.

02

Verhandeln in einer Reihenfolge, die trägt

Zuerst die Punkte, bei denen beide dasselbe wollen, meist Hausrat und Zeitplan. Dann die rechnerischen: Zugewinn, Immobilie, Versorgungsausgleich. Zuletzt die, die von Vertrauen leben, allen voran der Unterhalt.

03

Entwurf, Beurkundung, Umsetzung

Ich entwerfe die Vereinbarung oder prüfe den Entwurf der Gegenseite, koordiniere den Notartermin und achte auf Titel und Fälligkeiten. Ein Vertrag ist erst fertig, wenn er vollzogen ist.

Eine typische Konstellation

01

Wer im Haus bleibt und was das kostet

Zwei Kinder, ein Reihenhaus in Sülz mit Darlehen, ein Ehegatte in Vollzeit, der andere in Teilzeit, dazu eine Minderheitsbeteiligung an einer GmbH. Streitig ist nur, wer im Haus bleibt und was das kostet. Die Beteiligung wird oft nicht bewertet, sondern gegen einen anderen Posten abgefunden.

Scheidungsfolgen­vereinbarung in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Verhandelt wird überwiegend schriftlich und in Terminen mit der Gegenseite, beurkundet wird beim Notar. Sitzt eine Seite auswärts, läuft der Termin per Video. Kommt es doch zum Verfahren, geht die Familiensache in Köln an das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Köln.

Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nach gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Wohnort allein. Deshalb kläre ich das, bevor ein Antrag eingereicht wird. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sich befindet.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Geregelt werden können alle Folgen von Trennung und Scheidung, die die Ehegatten selbst in der Hand haben: der Zugewinnausgleich, die Immobilie, der Unterhalt nach der Scheidung, der Versorgungsausgleich, die Haushaltsgegenstände. Zwei Grenzen sind fest: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden, und Kindesunterhalt können die Eltern nicht zu Lasten des Kindes wegverhandeln (§ 1614 Abs. 1 BGB).

In der Praxis fast immer. Beurkundung brauchen eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich im laufenden Scheidungsverfahren (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB), eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§ 7 Abs. 1 VersAusglG) und die Übertragung eines Grundstücks (§ 311b Abs. 1 BGB). Alternative ist der gerichtliche Vergleich: Die Aufnahme in das Protokoll ersetzt die Beurkundung (§ 127a BGB).

Der sinnvollste Zeitpunkt liegt im Trennungsjahr, sobald die Zahlen beider Seiten auf dem Tisch liegen. Früher fehlt die Grundlage, später verschiebt sich die Verhandlungslage: Ist der Scheidungsantrag zugestellt, steht der Stichtag für den Zugewinn fest (§ 1384 BGB), und der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen. Wer zuerst nur die laufende Zeit ordnen will, schließt eine Trennungsfolgenvereinbarung und überführt sie später.

Ja, und das ist der Grund, warum eine Vereinbarung sorgfältig aufgebaut sein muss. Gerichte prüfen solche Verträge daraufhin, ob sie einen Ehegatten einseitig benachteiligen, und für den Versorgungsausgleich ist die Inhalts- und Ausübungskontrolle ausdrücklich vorgeschrieben (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Angriffspunkte sind typischerweise: ein Verzicht ohne jede Gegenleistung, eine Unterschrift unter Druck, eine Vermögensaufstellung, die wesentliche Positionen ausließ.

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und nicht nach dem Wert des Vermögens. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln besprechen

Bevor verhandelt wird, muss auf dem Tisch liegen, worüber verhandelt wird. Bringen Sie mit, was Sie an Unterlagen haben, auch unvollständig. Termine in der Jakordenstraße 8, per Video oder telefonisch, montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr.

FAMILIENRECHT

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln

Eine Trennung produziert selten einen Streitpunkt. Sie produziert das Konto, die Wohnung, das Haus mit dem laufenden Darlehen, die Altersvorsorge, den Unterhalt. Jeder dieser Punkte kann ein eigenes Verfahren werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist der andere Weg: ein Vertrag, in dem beide Ehegatten diese Folgen selbst regeln. Ich vertrete dabei immer nur einen Ehegatten, nie beide.

Scheidungsfolgenvereinbarung: was darin geregelt wird

Zugewinnausgleich: ausgeglichen wird der Zuwachs, nicht das Vermögen

Wer nichts anderes vereinbart hat, lebt in Zugewinngemeinschaft. Wessen Zugewinn höher ist, zahlt dem anderen die Hälfte des Überschusses als Geldbetrag (§ 1378 Abs. 1 BGB). Bei einer Scheidung tritt für die Berechnung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB).

In der Vereinbarung lassen sich Anfangs- und Endvermögen festschreiben, Bewertungsmethoden festlegen, Zahlungen stunden oder in Raten aufteilen, Gegenstände statt Geld übertragen. Eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich während eines laufenden Scheidungsverfahrens bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ist ein Unternehmen Teil des Vermögens, wird die Bewertung der eigentliche Streitpunkt.

Die Immobilie: Eigentum und Darlehen sind zwei Fragen

Wem das Haus gehört und wer der Bank das Geld schuldet, sind getrennte Punkte, und der zweite wird regelmäßig übersehen. Ein Vertrag, durch den sich einer verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).

Die Bank bindet Ihre Vereinbarung nicht: Wer den Darlehensvertrag mitunterschrieben hat, bleibt Schuldner, solange die Bank ihn nicht entlässt. In die Vereinbarung gehören die Freistellung im Innenverhältnis und die vorab eingeholte schriftliche Zusage der Bank. Dazu kommen Nutzungsentschädigung, Verteilung von Zins und Tilgung, Auszugstermin, Löschung der Grundschuld, bei einem Verkauf Mindestpreis und Verteilung des Überschusses.

Unterhalt: großer Gestaltungsraum, drei harte Grenzen

Beim Unterhalt nach der Scheidung dürfen Sie fast alles verhandeln: Höhe, Dauer, Befristung, eine Abfindung in einer Summe, auch den Verzicht. Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung, wenn sie vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wird (§ 1585c Satz 2 BGB).

Anders liegt es beim Trennungsunterhalt: Auf ihn kann für die Zukunft nicht wirksam verzichtet werden (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB). Und der Kindesunterhalt gehört dem Kind: Ein Verzicht der Eltern zu Lasten des Kindes ist unwirksam (§ 1614 Abs. 1 BGB).

Versorgungsausgleich: der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt, die Anrechte aus der Ehezeit werden also geteilt, ohne dass jemand einen Antrag stellt. Die Ehegatten können Vereinbarungen darüber schließen, ihn ganz oder teilweise ausschließen oder Ausgleichsansprüche nach der Scheidung vorbehalten (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).

Die Form ist streng: notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich geschlossen wird (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Inhaltlich muss die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Ohne aktuelle Auskünfte aller Träger beruht dieser Teil auf Schätzungen statt auf Verhandlung.

Woran eine Scheidungsfolgenvereinbarung später scheitert

01

Die Vermögensaufstellung bleibt unvollständig

Verschwiegen werden das Depot, die Direktversicherung, das Bausparguthaben, die stille Beteiligung. Wer ohne vollständige Aufstellung verzichtet, verzichtet womöglich auch auf das, wovon er nichts wusste. Wer die Position später entdeckt, trägt die Beweislast dafür, dass der andere getäuscht hat.

02

Fälligkeiten bleiben unklar

„Zahlbar nach Verkauf des Hauses“ ist kein Termin. Ohne Datum gibt es keinen Verzug, ohne Verzug keine Zinsen, und der Gerichtsvollzieher kann mit dem Papier nichts anfangen. Was hineingehört: Kalenderdatum oder ein objektiv bestimmbares Ereignis, Konto, Zinssatz ab Fälligkeit.

03

Steuerliche Nebenfolgen werden übersehen

Die Übertragung der Immobilie, ein Verkauf innerhalb der steuerlichen Haltefrist, das sogenannte Realsplitting beim Ehegattenunterhalt samt Zustimmung und Ausgleich der Nachteile, der Wechsel der Steuerklasse, die gemeinsame Veranlagung für das Trennungsjahr: All das verschiebt das Ergebnis, ohne dass an der Vereinbarung ein Wort anders wäre.

04

Die Vollstreckbarkeit fehlt

Sehr häufig bei Vereinbarungen, die ohne anwaltliche Begleitung entstanden sind, und nicht immer sichtbar: Die Urkunde enthält keine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Sie halten dann einen Vertrag in der Hand und müssen trotzdem klagen.

05

Verzicht ohne Gegenleistung

Eine Vereinbarung, die einen Ehegatten gleichzeitig vom Zugewinn, vom Unterhalt und vom Versorgungsausgleich ausschließt, ohne dass er dafür etwas erhält, ist der klassische Kandidat für einen späteren Angriff. Der saubere Weg ist die benannte Gegenleistung: Übertragung des Hauses gegen Verzicht.

So gehe ich vor

01

Bestandsaufnahme, bevor verhandelt wird

Am Anfang steht eine Liste, nicht ein Gespräch über Schuld. Ich brauche Einkommensnachweise, Kontoauszüge zum Trennungszeitpunkt, Auskünfte aller Versorgungsträger, Grundbuchauszug und Darlehensverträge. Danach sortieren wir Ihre Ziele nach Rang.

02

Verhandeln in einer Reihenfolge, die trägt

Zuerst die Punkte, bei denen beide dasselbe wollen, meist Hausrat und Zeitplan. Dann die rechnerischen: Zugewinn, Immobilie, Versorgungsausgleich. Zuletzt die, die von Vertrauen leben, allen voran der Unterhalt.

03

Entwurf, Beurkundung, Umsetzung

Ich entwerfe die Vereinbarung oder prüfe den Entwurf der Gegenseite, koordiniere den Notartermin und achte auf Titel und Fälligkeiten. Ein Vertrag ist erst fertig, wenn er vollzogen ist.

Eine typische Konstellation

01

Wer im Haus bleibt und was das kostet

Zwei Kinder, ein Reihenhaus in Sülz mit Darlehen, ein Ehegatte in Vollzeit, der andere in Teilzeit, dazu eine Minderheitsbeteiligung an einer GmbH. Streitig ist nur, wer im Haus bleibt und was das kostet. Die Beteiligung wird oft nicht bewertet, sondern gegen einen anderen Posten abgefunden.

Scheidungsfolgen­vereinbarung in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit

Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Verhandelt wird überwiegend schriftlich und in Terminen mit der Gegenseite, beurkundet wird beim Notar. Sitzt eine Seite auswärts, läuft der Termin per Video. Kommt es doch zum Verfahren, geht die Familiensache in Köln an das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Köln.

Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nach gesetzlichen Regeln und nicht nach dem Wohnort allein. Deshalb kläre ich das, bevor ein Antrag eingereicht wird. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sich befindet.

IHRE FRAGEN

Häufige Fragen

Geregelt werden können alle Folgen von Trennung und Scheidung, die die Ehegatten selbst in der Hand haben: der Zugewinnausgleich, die Immobilie, der Unterhalt nach der Scheidung, der Versorgungsausgleich, die Haushaltsgegenstände. Zwei Grenzen sind fest: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden, und Kindesunterhalt können die Eltern nicht zu Lasten des Kindes wegverhandeln (§ 1614 Abs. 1 BGB).

In der Praxis fast immer. Beurkundung brauchen eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich im laufenden Scheidungsverfahren (§ 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB), eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§ 7 Abs. 1 VersAusglG) und die Übertragung eines Grundstücks (§ 311b Abs. 1 BGB). Alternative ist der gerichtliche Vergleich: Die Aufnahme in das Protokoll ersetzt die Beurkundung (§ 127a BGB).

Der sinnvollste Zeitpunkt liegt im Trennungsjahr, sobald die Zahlen beider Seiten auf dem Tisch liegen. Früher fehlt die Grundlage, später verschiebt sich die Verhandlungslage: Ist der Scheidungsantrag zugestellt, steht der Stichtag für den Zugewinn fest (§ 1384 BGB), und der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen. Wer zuerst nur die laufende Zeit ordnen will, schließt eine Trennungsfolgenvereinbarung und überführt sie später.

Ja, und das ist der Grund, warum eine Vereinbarung sorgfältig aufgebaut sein muss. Gerichte prüfen solche Verträge daraufhin, ob sie einen Ehegatten einseitig benachteiligen, und für den Versorgungsausgleich ist die Inhalts- und Ausübungskontrolle ausdrücklich vorgeschrieben (§ 8 Abs. 1 VersAusglG). Angriffspunkte sind typischerweise: ein Verzicht ohne jede Gegenleistung, eine Unterschrift unter Druck, eine Vermögensaufstellung, die wesentliche Positionen ausließ.

Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., und nicht nach dem Wert des Vermögens. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie.

Scheidungsfolgenvereinbarung in Köln besprechen

Bevor verhandelt wird, muss auf dem Tisch liegen, worüber verhandelt wird. Bringen Sie mit, was Sie an Unterlagen haben, auch unvollständig. Termine in der Jakordenstraße 8, per Video oder telefonisch, montags bis donnerstags bis 19 Uhr, freitags bis 17 Uhr.

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL

DR. SCHMIDT LEGAL

©

2026

DR. SCHMIDT LEGAL