FAMILIENRECHT
Trennung ohne Trauschein: was unverheirateten Paaren zusteht
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat bei einer Trennung weder einen Zugewinn- noch einen Versorgungsausgleich, und Trennungsunterhalt schuldet hier niemand. Was zählt, steht im Grundbuch, im Mietvertrag und im Darlehensvertrag, und für das gemeinsame Kind gelten eigene Regeln. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln, und kläre mit Ihnen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen.
Ohne Ehe gibt es kein Güterrecht
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand von Ehegatten. Wer nicht verheiratet ist, lebt in keinem Güterstand. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, auch nach zwanzig gemeinsamen Jahren nicht. Ebenso wenig gibt es einen Versorgungsausgleich. Wer die Kinder betreut und deshalb in Teilzeit gearbeitet hat, trägt die Lücke in der Altersvorsorge allein.
Es gibt keinen Trennungsunterhalt und keinen nachehelichen Unterhalt. Die Zuweisung der Wohnung, die Ehegatten bei Trennung und Scheidung verlangen können (§§ 1361b, 1568a BGB), steht unverheirateten Partnern nicht zu. Ein nichtehelicher Lebensgefährte gehört nicht zur gesetzlichen Erbfolge und hat keinen Pflichtteil. Wer den Partner absichern will, muss das selbst regeln, durch Testament oder Erbvertrag.
Das Haus: es zählt das Grundbuch, nicht die Beziehung
Eigentum an einem Grundstück richtet sich danach, wer im Grundbuch steht. Wer dort nicht eingetragen ist, wird nicht dadurch Eigentümer, dass er jahrelang die Rate mitgezahlt, den Dachstuhl mit ausgebaut oder den Garten angelegt hat.
Beide im Grundbuch: eine Gemeinschaft, die jeder beenden kann
Sind beide eingetragen, besteht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 BGB). Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Bei Grundstücken erfolgt die Aufhebung durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (§ 753 Abs. 1 BGB). Wer bleiben will, muss den anderen auszahlen, sonst kann dieser die Teilungsversteigerung betreiben.
Bis dahin gilt § 745 Abs. 2 BGB. Über diesen Weg läuft die Nutzungsentschädigung, wenn einer allein im Haus bleibt. Sie muss verlangt werden, für die Zeit ab dem Verlangen. Die Auszahlung ist eine Rechnung: Verkehrswert minus Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert, und dort entsteht der Streit.
Nur einer im Grundbuch: was der andere noch geltend machen kann
Der nicht eingetragene Partner hat keinen Anteil am Haus, und ein Ausgleich in Geld ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er kommt in Betracht, wenn die Leistung deutlich über das hinausging, was Partner in einer Lebensgemeinschaft üblicherweise füreinander tun, und wenn sie einem gemeinsamen Zweck diente, der mit der Trennung entfallen ist.
Der Bau eines Hauses in Erwartung gemeinsamen Wohnens kann so ein Zweck sein, die anteilige Miete für die gemeinsame Wohnung nicht. Vorgetragen und belegt werden muss das: Kontoauszüge, Handwerkerrechnungen, Bauunterlagen, Nachrichten, in denen über den Beitrag gesprochen wurde. Wer ohne Papier zehn Jahre lang mitfinanziert hat, führt am Ende einen Beweisprozess und keinen Rechtsstreit.
Ein Wohnrecht entsteht nicht durch Zusammenleben
Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB). Es wirkt gegen jeden und übersteht auch einen Verkauf, aber nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Ohne Eintragung bleibt allenfalls eine schuldrechtliche Gestattung zwischen den Partnern, und die endet mit der Trennung.
Wem der Partner mündlich zugesagt hat, „du kannst hier wohnen bleiben“, der hat kein Wohnrecht, sondern ein Versprechen.
Der gemeinsame Mietvertrag: der Auszug beendet nichts
Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind beide Mieter und schulden die Miete als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern (§ 421 BGB). Wer auszieht, bleibt also in der Haftung, bis der Vermieter ihn aus dem Vertrag entlässt, und kündigen können beide nur gemeinsam.
Ehegatten haben ein Werkzeug, das unverheirateten Paaren fehlt: die Überlassung der Wohnung mit Eintritt in den Mietvertrag (§ 1568a BGB). Ohne Ehe führt der Weg allein über den Vermieter. Das Ergebnis gehört schriftlich in einen Nachtrag zum Mietvertrag. Eine Absprache nur zwischen den Partnern bindet den Vermieter nicht.
Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB: der Anspruch, den es auch ohne Ehe gibt
Ein Unterhaltsanspruch besteht, und er wird regelmäßig übersehen. Der Vater hat der Mutter für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren (§ 1615l Abs. 1 BGB), darüber hinaus, soweit von ihr wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann (§ 1615l Abs. 2 BGB).
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Die drei Jahre sind Untergrenze, nicht Obergrenze. Betreut der Vater das Kind, hat er den Anspruch gegen die Mutter (§ 1615l Abs. 4 BGB).
Vaterschaft und Sorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Ohne Ehe ist der Vater nicht automatisch Vater. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB). Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Die elterliche Sorge folgt daraus nicht. Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Sorge gemeinsam, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben oder wenn das Familiengericht ihnen die Sorge gemeinsam überträgt, sonst hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Wer nur anerkannt hat, ist Vater, entscheidet aber über Schule, Wohnort und Gesundheitsfragen nicht mit.
Was ohne Trauschein bei einer Trennung schiefgeht
01
Ausziehen und den Mietvertrag laufen lassen
Der Auszug beendet die Mieterstellung nicht. Wer mitunterschrieben hat, schuldet weiter die volle Miete, und der Vermieter sucht sich aus, bei wem er sie holt. Erst die Entlassung aus dem Vertrag, dann der Umzug.
02
Mitfinanzieren, ohne im Grundbuch zu stehen und ohne etwas aufzuschreiben
Bei Ehegatten fängt der Zugewinnausgleich solche Beiträge auf, ohne Ehe nicht. Wer über Jahre Raten und Renovierungen mitgetragen hat, steht am Ende mit einem Anspruch da, den er beweisen muss.
03
Den Betreuungsunterhalt nicht geltend machen
Der Anspruch nach § 1615l BGB besteht kraft Gesetzes, verschafft aber niemandem Geld, solange ihn keiner verlangt. Unterhalt für zurückliegende Zeit gibt es nur eingeschränkt, weshalb jeder Monat ohne Aufforderung Geld kostet.
04
Die Sorgeerklärung mit der Vaterschaftsanerkennung verwechseln
Die Anerkennung macht den Vater zum Vater. Sie gibt ihm kein Mitspracherecht. Bei der Trennung stellt der Vater fest, dass er über den Umzug des Kindes in eine andere Stadt nicht mitentscheidet.
So gehe ich vor
01
Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme ist umfangreicher als bei Ehegatten, weil es keinen Stichtag gibt: Grundbuchauszug, Darlehensverträge mit Restschuld, Mietvertrag, Kontoauszüge über die gemeinsam getragenen Kosten, Belege für größere Beiträge einer Seite.
02
Fragen trennen
Dann trenne ich die Fragen, die zusammen verhandelt werden, aber verschiedene Grundlagen haben: das Eigentum am Haus, die Haftung gegenüber Bank und Vermieter, den Betreuungsunterhalt, den Kindesunterhalt, Sorge und Umgang.
03
Außergerichtlich verhandeln
Verhandelt wird in dieser Reihenfolge außergerichtlich, mit Frist. Eine Einigung wird schriftlich festgehalten und beurkundet, wo das Gesetz es verlangt. Für den Unterhalt gehört ein vollstreckbarer Titel dazu.
04
Verfahren ohne Einigung
Führt der Weg nicht zur Einigung, laufen die Verfahren getrennt: Kindschafts- und Unterhaltssachen vor dem Familiengericht, die Auseinandersetzung über das Haus vor dem Zivilgericht.
Eine typische Konstellation
01
Die Ausgangslage
Ein Paar lebt seit zehn Jahren zusammen, hat ein Kind, das Haus ist im Grundbuch allein auf ihn eingetragen, finanziert haben es beide, sie hat auf Teilzeit reduziert. Nach der Trennung will sie mit dem Kind im Haus bleiben, er will verkaufen.
02
Drei Fragen zuerst
Was hat sie tatsächlich geleistet und wofür, welchen Unterhalt schuldet er für die Betreuungszeit und für das Kind, und in welcher Wohnung kann das Kind bleiben, wenn das Haus verkauft wird. Ein Bleiberecht im Haus hat sie nicht.
Trennung ohne Trauschein in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit
Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Über Sorge, Umgang und Unterhalt entscheidet in Köln das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden das Oberlandesgericht Köln. Wer weder verheiratet noch verlobt war, klärt den Streit um Haus, Konto und Ausgleich im Regelfall vor dem allgemeinen Zivilgericht (§ 266 Abs. 1 FamFG).
Zwei Verfahren, zwei Spruchkörper, ein Sachverhalt: Das ist der Grund, warum sich eine außergerichtliche Gesamtlösung hier noch mehr lohnt als bei einer Scheidung. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen, Frechen und Pulheim, aber auch von weiter her. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Verkehrswert abzüglich der Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert: Tilgungen nach der Trennung, eine verlangte Nutzungsentschädigung (§ 745 Abs. 2 BGB), größere Investitionen einer Seite. Einigen sich die Miteigentümer nicht, kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB), bei einem Grundstück durch Teilungsversteigerung (§ 753 Abs. 1 BGB).
In aller Regel nicht. Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und muss im Grundbuch eingetragen sein (§ 1093 BGB). Ohne Eintragung besteht allenfalls eine Erlaubnis des Eigentümers, in der Wohnung zu leben, und die kann er beenden. Die Wohnungszuweisung (§§ 1361b, 1568a BGB) setzt eine Ehe voraus. Leben Kinder im Haushalt, verschiebt das die Verhandlungslage, nicht die Rechtslage.
Ja. Der betreuende Elternteil hat einen eigenen Unterhaltsanspruch (§ 1615l BGB), unabhängig von einer Ehe. Er beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Für zurückliegende Monate gibt es Unterhalt nur eingeschränkt, deshalb gehört die Aufforderung an den Anfang.
Am Haus selbst haben Sie keinen Anteil, wenn Sie nicht im Grundbuch stehen. Ein Ausgleich in Geld setzt voraus, dass Ihre Beiträge deutlich über das hinausgingen, was Partner üblicherweise füreinander tun, und dass sie einem gemeinsamen Zweck dienten, der mit der Trennung entfallen ist. Beweisen müssen Sie das. Prüfen sollten Sie den Darlehensvertrag: Dort haften Sie unabhängig vom Grundbuch weiter.
Zunächst die Mutter. Gemeinsam ist die Sorge, wenn beide Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn das Familiengericht sie gemeinsam überträgt (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Der Vater kann die gemeinsame Sorge beantragen, und das Gericht überträgt sie, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Vaterschaftsanerkennung ersetzt die Sorgeerklärung nicht. Das Umgangsrecht besteht davon unabhängig.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet.
Trennung ohne Trauschein: die Punkte sortieren, bevor sie sich verhaken
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Grundbuchauszug, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Belege über größere Beiträge, bei Kindern die Urkunden zu Anerkennung und Sorge. Im Erstgespräch ordnen wir, was Ihnen zusteht, was Sie belegen müssen und in welcher Reihenfolge verhandelt wird.
FAMILIENRECHT
Trennung ohne Trauschein: was unverheirateten Paaren zusteht
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat bei einer Trennung weder einen Zugewinn- noch einen Versorgungsausgleich, und Trennungsunterhalt schuldet hier niemand. Was zählt, steht im Grundbuch, im Mietvertrag und im Darlehensvertrag, und für das gemeinsame Kind gelten eigene Regeln. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln, und kläre mit Ihnen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen.
Ohne Ehe gibt es kein Güterrecht
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand von Ehegatten. Wer nicht verheiratet ist, lebt in keinem Güterstand. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, auch nach zwanzig gemeinsamen Jahren nicht. Ebenso wenig gibt es einen Versorgungsausgleich. Wer die Kinder betreut und deshalb in Teilzeit gearbeitet hat, trägt die Lücke in der Altersvorsorge allein.
Es gibt keinen Trennungsunterhalt und keinen nachehelichen Unterhalt. Die Zuweisung der Wohnung, die Ehegatten bei Trennung und Scheidung verlangen können (§§ 1361b, 1568a BGB), steht unverheirateten Partnern nicht zu. Ein nichtehelicher Lebensgefährte gehört nicht zur gesetzlichen Erbfolge und hat keinen Pflichtteil. Wer den Partner absichern will, muss das selbst regeln, durch Testament oder Erbvertrag.
Das Haus: es zählt das Grundbuch, nicht die Beziehung
Eigentum an einem Grundstück richtet sich danach, wer im Grundbuch steht. Wer dort nicht eingetragen ist, wird nicht dadurch Eigentümer, dass er jahrelang die Rate mitgezahlt, den Dachstuhl mit ausgebaut oder den Garten angelegt hat.
Beide im Grundbuch: eine Gemeinschaft, die jeder beenden kann
Sind beide eingetragen, besteht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 BGB). Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Bei Grundstücken erfolgt die Aufhebung durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (§ 753 Abs. 1 BGB). Wer bleiben will, muss den anderen auszahlen, sonst kann dieser die Teilungsversteigerung betreiben.
Bis dahin gilt § 745 Abs. 2 BGB. Über diesen Weg läuft die Nutzungsentschädigung, wenn einer allein im Haus bleibt. Sie muss verlangt werden, für die Zeit ab dem Verlangen. Die Auszahlung ist eine Rechnung: Verkehrswert minus Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert, und dort entsteht der Streit.
Nur einer im Grundbuch: was der andere noch geltend machen kann
Der nicht eingetragene Partner hat keinen Anteil am Haus, und ein Ausgleich in Geld ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er kommt in Betracht, wenn die Leistung deutlich über das hinausging, was Partner in einer Lebensgemeinschaft üblicherweise füreinander tun, und wenn sie einem gemeinsamen Zweck diente, der mit der Trennung entfallen ist.
Der Bau eines Hauses in Erwartung gemeinsamen Wohnens kann so ein Zweck sein, die anteilige Miete für die gemeinsame Wohnung nicht. Vorgetragen und belegt werden muss das: Kontoauszüge, Handwerkerrechnungen, Bauunterlagen, Nachrichten, in denen über den Beitrag gesprochen wurde. Wer ohne Papier zehn Jahre lang mitfinanziert hat, führt am Ende einen Beweisprozess und keinen Rechtsstreit.
Ein Wohnrecht entsteht nicht durch Zusammenleben
Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB). Es wirkt gegen jeden und übersteht auch einen Verkauf, aber nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Ohne Eintragung bleibt allenfalls eine schuldrechtliche Gestattung zwischen den Partnern, und die endet mit der Trennung.
Wem der Partner mündlich zugesagt hat, „du kannst hier wohnen bleiben“, der hat kein Wohnrecht, sondern ein Versprechen.
Der gemeinsame Mietvertrag: der Auszug beendet nichts
Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind beide Mieter und schulden die Miete als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern (§ 421 BGB). Wer auszieht, bleibt also in der Haftung, bis der Vermieter ihn aus dem Vertrag entlässt, und kündigen können beide nur gemeinsam.
Ehegatten haben ein Werkzeug, das unverheirateten Paaren fehlt: die Überlassung der Wohnung mit Eintritt in den Mietvertrag (§ 1568a BGB). Ohne Ehe führt der Weg allein über den Vermieter. Das Ergebnis gehört schriftlich in einen Nachtrag zum Mietvertrag. Eine Absprache nur zwischen den Partnern bindet den Vermieter nicht.
Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB: der Anspruch, den es auch ohne Ehe gibt
Ein Unterhaltsanspruch besteht, und er wird regelmäßig übersehen. Der Vater hat der Mutter für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren (§ 1615l Abs. 1 BGB), darüber hinaus, soweit von ihr wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann (§ 1615l Abs. 2 BGB).
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Die drei Jahre sind Untergrenze, nicht Obergrenze. Betreut der Vater das Kind, hat er den Anspruch gegen die Mutter (§ 1615l Abs. 4 BGB).
Vaterschaft und Sorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Ohne Ehe ist der Vater nicht automatisch Vater. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB). Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Die elterliche Sorge folgt daraus nicht. Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Sorge gemeinsam, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben oder wenn das Familiengericht ihnen die Sorge gemeinsam überträgt, sonst hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Wer nur anerkannt hat, ist Vater, entscheidet aber über Schule, Wohnort und Gesundheitsfragen nicht mit.
Was ohne Trauschein bei einer Trennung schiefgeht
01
Ausziehen und den Mietvertrag laufen lassen
Der Auszug beendet die Mieterstellung nicht. Wer mitunterschrieben hat, schuldet weiter die volle Miete, und der Vermieter sucht sich aus, bei wem er sie holt. Erst die Entlassung aus dem Vertrag, dann der Umzug.
02
Mitfinanzieren, ohne im Grundbuch zu stehen und ohne etwas aufzuschreiben
Bei Ehegatten fängt der Zugewinnausgleich solche Beiträge auf, ohne Ehe nicht. Wer über Jahre Raten und Renovierungen mitgetragen hat, steht am Ende mit einem Anspruch da, den er beweisen muss.
03
Den Betreuungsunterhalt nicht geltend machen
Der Anspruch nach § 1615l BGB besteht kraft Gesetzes, verschafft aber niemandem Geld, solange ihn keiner verlangt. Unterhalt für zurückliegende Zeit gibt es nur eingeschränkt, weshalb jeder Monat ohne Aufforderung Geld kostet.
04
Die Sorgeerklärung mit der Vaterschaftsanerkennung verwechseln
Die Anerkennung macht den Vater zum Vater. Sie gibt ihm kein Mitspracherecht. Bei der Trennung stellt der Vater fest, dass er über den Umzug des Kindes in eine andere Stadt nicht mitentscheidet.
So gehe ich vor
01
Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme ist umfangreicher als bei Ehegatten, weil es keinen Stichtag gibt: Grundbuchauszug, Darlehensverträge mit Restschuld, Mietvertrag, Kontoauszüge über die gemeinsam getragenen Kosten, Belege für größere Beiträge einer Seite.
02
Fragen trennen
Dann trenne ich die Fragen, die zusammen verhandelt werden, aber verschiedene Grundlagen haben: das Eigentum am Haus, die Haftung gegenüber Bank und Vermieter, den Betreuungsunterhalt, den Kindesunterhalt, Sorge und Umgang.
03
Außergerichtlich verhandeln
Verhandelt wird in dieser Reihenfolge außergerichtlich, mit Frist. Eine Einigung wird schriftlich festgehalten und beurkundet, wo das Gesetz es verlangt. Für den Unterhalt gehört ein vollstreckbarer Titel dazu.
04
Verfahren ohne Einigung
Führt der Weg nicht zur Einigung, laufen die Verfahren getrennt: Kindschafts- und Unterhaltssachen vor dem Familiengericht, die Auseinandersetzung über das Haus vor dem Zivilgericht.
Eine typische Konstellation
01
Die Ausgangslage
Ein Paar lebt seit zehn Jahren zusammen, hat ein Kind, das Haus ist im Grundbuch allein auf ihn eingetragen, finanziert haben es beide, sie hat auf Teilzeit reduziert. Nach der Trennung will sie mit dem Kind im Haus bleiben, er will verkaufen.
02
Drei Fragen zuerst
Was hat sie tatsächlich geleistet und wofür, welchen Unterhalt schuldet er für die Betreuungszeit und für das Kind, und in welcher Wohnung kann das Kind bleiben, wenn das Haus verkauft wird. Ein Bleiberecht im Haus hat sie nicht.
Trennung ohne Trauschein in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit
Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Über Sorge, Umgang und Unterhalt entscheidet in Köln das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden das Oberlandesgericht Köln. Wer weder verheiratet noch verlobt war, klärt den Streit um Haus, Konto und Ausgleich im Regelfall vor dem allgemeinen Zivilgericht (§ 266 Abs. 1 FamFG).
Zwei Verfahren, zwei Spruchkörper, ein Sachverhalt: Das ist der Grund, warum sich eine außergerichtliche Gesamtlösung hier noch mehr lohnt als bei einer Scheidung. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen, Frechen und Pulheim, aber auch von weiter her. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Verkehrswert abzüglich der Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert: Tilgungen nach der Trennung, eine verlangte Nutzungsentschädigung (§ 745 Abs. 2 BGB), größere Investitionen einer Seite. Einigen sich die Miteigentümer nicht, kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB), bei einem Grundstück durch Teilungsversteigerung (§ 753 Abs. 1 BGB).
In aller Regel nicht. Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und muss im Grundbuch eingetragen sein (§ 1093 BGB). Ohne Eintragung besteht allenfalls eine Erlaubnis des Eigentümers, in der Wohnung zu leben, und die kann er beenden. Die Wohnungszuweisung (§§ 1361b, 1568a BGB) setzt eine Ehe voraus. Leben Kinder im Haushalt, verschiebt das die Verhandlungslage, nicht die Rechtslage.
Ja. Der betreuende Elternteil hat einen eigenen Unterhaltsanspruch (§ 1615l BGB), unabhängig von einer Ehe. Er beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Für zurückliegende Monate gibt es Unterhalt nur eingeschränkt, deshalb gehört die Aufforderung an den Anfang.
Am Haus selbst haben Sie keinen Anteil, wenn Sie nicht im Grundbuch stehen. Ein Ausgleich in Geld setzt voraus, dass Ihre Beiträge deutlich über das hinausgingen, was Partner üblicherweise füreinander tun, und dass sie einem gemeinsamen Zweck dienten, der mit der Trennung entfallen ist. Beweisen müssen Sie das. Prüfen sollten Sie den Darlehensvertrag: Dort haften Sie unabhängig vom Grundbuch weiter.
Zunächst die Mutter. Gemeinsam ist die Sorge, wenn beide Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn das Familiengericht sie gemeinsam überträgt (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Der Vater kann die gemeinsame Sorge beantragen, und das Gericht überträgt sie, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Vaterschaftsanerkennung ersetzt die Sorgeerklärung nicht. Das Umgangsrecht besteht davon unabhängig.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet.
Trennung ohne Trauschein: die Punkte sortieren, bevor sie sich verhaken
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Grundbuchauszug, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Belege über größere Beiträge, bei Kindern die Urkunden zu Anerkennung und Sorge. Im Erstgespräch ordnen wir, was Ihnen zusteht, was Sie belegen müssen und in welcher Reihenfolge verhandelt wird.
FAMILIENRECHT
Trennung ohne Trauschein: was unverheirateten Paaren zusteht
Wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat bei einer Trennung weder einen Zugewinn- noch einen Versorgungsausgleich, und Trennungsunterhalt schuldet hier niemand. Was zählt, steht im Grundbuch, im Mietvertrag und im Darlehensvertrag, und für das gemeinsame Kind gelten eigene Regeln. Ich bin Dr. Hanna Schmidt, Rechtsanwältin bei DR. SCHMIDT LEGAL in Köln, und kläre mit Ihnen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen.
Ohne Ehe gibt es kein Güterrecht
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand von Ehegatten. Wer nicht verheiratet ist, lebt in keinem Güterstand. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, auch nach zwanzig gemeinsamen Jahren nicht. Ebenso wenig gibt es einen Versorgungsausgleich. Wer die Kinder betreut und deshalb in Teilzeit gearbeitet hat, trägt die Lücke in der Altersvorsorge allein.
Es gibt keinen Trennungsunterhalt und keinen nachehelichen Unterhalt. Die Zuweisung der Wohnung, die Ehegatten bei Trennung und Scheidung verlangen können (§§ 1361b, 1568a BGB), steht unverheirateten Partnern nicht zu. Ein nichtehelicher Lebensgefährte gehört nicht zur gesetzlichen Erbfolge und hat keinen Pflichtteil. Wer den Partner absichern will, muss das selbst regeln, durch Testament oder Erbvertrag.
Das Haus: es zählt das Grundbuch, nicht die Beziehung
Eigentum an einem Grundstück richtet sich danach, wer im Grundbuch steht. Wer dort nicht eingetragen ist, wird nicht dadurch Eigentümer, dass er jahrelang die Rate mitgezahlt, den Dachstuhl mit ausgebaut oder den Garten angelegt hat.
Beide im Grundbuch: eine Gemeinschaft, die jeder beenden kann
Sind beide eingetragen, besteht eine Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 BGB). Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Bei Grundstücken erfolgt die Aufhebung durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses (§ 753 Abs. 1 BGB). Wer bleiben will, muss den anderen auszahlen, sonst kann dieser die Teilungsversteigerung betreiben.
Bis dahin gilt § 745 Abs. 2 BGB. Über diesen Weg läuft die Nutzungsentschädigung, wenn einer allein im Haus bleibt. Sie muss verlangt werden, für die Zeit ab dem Verlangen. Die Auszahlung ist eine Rechnung: Verkehrswert minus Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert, und dort entsteht der Streit.
Nur einer im Grundbuch: was der andere noch geltend machen kann
Der nicht eingetragene Partner hat keinen Anteil am Haus, und ein Ausgleich in Geld ist die Ausnahme, nicht die Regel. Er kommt in Betracht, wenn die Leistung deutlich über das hinausging, was Partner in einer Lebensgemeinschaft üblicherweise füreinander tun, und wenn sie einem gemeinsamen Zweck diente, der mit der Trennung entfallen ist.
Der Bau eines Hauses in Erwartung gemeinsamen Wohnens kann so ein Zweck sein, die anteilige Miete für die gemeinsame Wohnung nicht. Vorgetragen und belegt werden muss das: Kontoauszüge, Handwerkerrechnungen, Bauunterlagen, Nachrichten, in denen über den Beitrag gesprochen wurde. Wer ohne Papier zehn Jahre lang mitfinanziert hat, führt am Ende einen Beweisprozess und keinen Rechtsstreit.
Ein Wohnrecht entsteht nicht durch Zusammenleben
Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB). Es wirkt gegen jeden und übersteht auch einen Verkauf, aber nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Ohne Eintragung bleibt allenfalls eine schuldrechtliche Gestattung zwischen den Partnern, und die endet mit der Trennung.
Wem der Partner mündlich zugesagt hat, „du kannst hier wohnen bleiben“, der hat kein Wohnrecht, sondern ein Versprechen.
Der gemeinsame Mietvertrag: der Auszug beendet nichts
Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind beide Mieter und schulden die Miete als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern (§ 421 BGB). Wer auszieht, bleibt also in der Haftung, bis der Vermieter ihn aus dem Vertrag entlässt, und kündigen können beide nur gemeinsam.
Ehegatten haben ein Werkzeug, das unverheirateten Paaren fehlt: die Überlassung der Wohnung mit Eintritt in den Mietvertrag (§ 1568a BGB). Ohne Ehe führt der Weg allein über den Vermieter. Das Ergebnis gehört schriftlich in einen Nachtrag zum Mietvertrag. Eine Absprache nur zwischen den Partnern bindet den Vermieter nicht.
Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB: der Anspruch, den es auch ohne Ehe gibt
Ein Unterhaltsanspruch besteht, und er wird regelmäßig übersehen. Der Vater hat der Mutter für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren (§ 1615l Abs. 1 BGB), darüber hinaus, soweit von ihr wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann (§ 1615l Abs. 2 BGB).
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Die drei Jahre sind Untergrenze, nicht Obergrenze. Betreut der Vater das Kind, hat er den Anspruch gegen die Mutter (§ 1615l Abs. 4 BGB).
Vaterschaft und Sorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Ohne Ehe ist der Vater nicht automatisch Vater. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB). Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Die elterliche Sorge folgt daraus nicht. Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Sorge gemeinsam, wenn sie Sorgeerklärungen abgeben oder wenn das Familiengericht ihnen die Sorge gemeinsam überträgt, sonst hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Wer nur anerkannt hat, ist Vater, entscheidet aber über Schule, Wohnort und Gesundheitsfragen nicht mit.
Was ohne Trauschein bei einer Trennung schiefgeht
01
Ausziehen und den Mietvertrag laufen lassen
Der Auszug beendet die Mieterstellung nicht. Wer mitunterschrieben hat, schuldet weiter die volle Miete, und der Vermieter sucht sich aus, bei wem er sie holt. Erst die Entlassung aus dem Vertrag, dann der Umzug.
02
Mitfinanzieren, ohne im Grundbuch zu stehen und ohne etwas aufzuschreiben
Bei Ehegatten fängt der Zugewinnausgleich solche Beiträge auf, ohne Ehe nicht. Wer über Jahre Raten und Renovierungen mitgetragen hat, steht am Ende mit einem Anspruch da, den er beweisen muss.
03
Den Betreuungsunterhalt nicht geltend machen
Der Anspruch nach § 1615l BGB besteht kraft Gesetzes, verschafft aber niemandem Geld, solange ihn keiner verlangt. Unterhalt für zurückliegende Zeit gibt es nur eingeschränkt, weshalb jeder Monat ohne Aufforderung Geld kostet.
04
Die Sorgeerklärung mit der Vaterschaftsanerkennung verwechseln
Die Anerkennung macht den Vater zum Vater. Sie gibt ihm kein Mitspracherecht. Bei der Trennung stellt der Vater fest, dass er über den Umzug des Kindes in eine andere Stadt nicht mitentscheidet.
So gehe ich vor
01
Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme ist umfangreicher als bei Ehegatten, weil es keinen Stichtag gibt: Grundbuchauszug, Darlehensverträge mit Restschuld, Mietvertrag, Kontoauszüge über die gemeinsam getragenen Kosten, Belege für größere Beiträge einer Seite.
02
Fragen trennen
Dann trenne ich die Fragen, die zusammen verhandelt werden, aber verschiedene Grundlagen haben: das Eigentum am Haus, die Haftung gegenüber Bank und Vermieter, den Betreuungsunterhalt, den Kindesunterhalt, Sorge und Umgang.
03
Außergerichtlich verhandeln
Verhandelt wird in dieser Reihenfolge außergerichtlich, mit Frist. Eine Einigung wird schriftlich festgehalten und beurkundet, wo das Gesetz es verlangt. Für den Unterhalt gehört ein vollstreckbarer Titel dazu.
04
Verfahren ohne Einigung
Führt der Weg nicht zur Einigung, laufen die Verfahren getrennt: Kindschafts- und Unterhaltssachen vor dem Familiengericht, die Auseinandersetzung über das Haus vor dem Zivilgericht.
Eine typische Konstellation
01
Die Ausgangslage
Ein Paar lebt seit zehn Jahren zusammen, hat ein Kind, das Haus ist im Grundbuch allein auf ihn eingetragen, finanziert haben es beide, sie hat auf Teilzeit reduziert. Nach der Trennung will sie mit dem Kind im Haus bleiben, er will verkaufen.
02
Drei Fragen zuerst
Was hat sie tatsächlich geleistet und wofür, welchen Unterhalt schuldet er für die Betreuungszeit und für das Kind, und in welcher Wohnung kann das Kind bleiben, wenn das Haus verkauft wird. Ein Bleiberecht im Haus hat sie nicht.
Trennung ohne Trauschein in Köln: Kanzlei und Zuständigkeit
Meine Kanzlei liegt in der Jakordenstraße 8 in 50668 Köln. Über Sorge, Umgang und Unterhalt entscheidet in Köln das Familiengericht beim Amtsgericht Köln, über Beschwerden das Oberlandesgericht Köln. Wer weder verheiratet noch verlobt war, klärt den Streit um Haus, Konto und Ausgleich im Regelfall vor dem allgemeinen Zivilgericht (§ 266 Abs. 1 FamFG).
Zwei Verfahren, zwei Spruchkörper, ein Sachverhalt: Das ist der Grund, warum sich eine außergerichtliche Gesamtlösung hier noch mehr lohnt als bei einer Scheidung. Mandanten kommen aus Köln und dem Umland, aus Bergisch Gladbach, Leverkusen, Brühl, Hürth, Kerpen, Frechen und Pulheim, aber auch von weiter her. Vertreten kann ich Sie auch bundesweit, unabhängig davon, wo das Gericht sitzt.
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen
Der Verkehrswert abzüglich der Restschuld ergibt den Nettowert, davon steht jedem sein Grundbuchanteil zu. Danach wird korrigiert: Tilgungen nach der Trennung, eine verlangte Nutzungsentschädigung (§ 745 Abs. 2 BGB), größere Investitionen einer Seite. Einigen sich die Miteigentümer nicht, kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB), bei einem Grundstück durch Teilungsversteigerung (§ 753 Abs. 1 BGB).
In aller Regel nicht. Ein Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und muss im Grundbuch eingetragen sein (§ 1093 BGB). Ohne Eintragung besteht allenfalls eine Erlaubnis des Eigentümers, in der Wohnung zu leben, und die kann er beenden. Die Wohnungszuweisung (§§ 1361b, 1568a BGB) setzt eine Ehe voraus. Leben Kinder im Haushalt, verschiebt das die Verhandlungslage, nicht die Rechtslage.
Ja. Der betreuende Elternteil hat einen eigenen Unterhaltsanspruch (§ 1615l BGB), unabhängig von einer Ehe. Er beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er verlängert sich, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1615l Abs. 2 BGB). Für zurückliegende Monate gibt es Unterhalt nur eingeschränkt, deshalb gehört die Aufforderung an den Anfang.
Am Haus selbst haben Sie keinen Anteil, wenn Sie nicht im Grundbuch stehen. Ein Ausgleich in Geld setzt voraus, dass Ihre Beiträge deutlich über das hinausgingen, was Partner üblicherweise füreinander tun, und dass sie einem gemeinsamen Zweck dienten, der mit der Trennung entfallen ist. Beweisen müssen Sie das. Prüfen sollten Sie den Darlehensvertrag: Dort haften Sie unabhängig vom Grundbuch weiter.
Zunächst die Mutter. Gemeinsam ist die Sorge, wenn beide Sorgeerklärungen abgegeben haben oder wenn das Familiengericht sie gemeinsam überträgt (§ 1626a Abs. 1 und 3 BGB). Der Vater kann die gemeinsame Sorge beantragen, und das Gericht überträgt sie, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Vaterschaftsanerkennung ersetzt die Sorgeerklärung nicht. Das Umgangsrecht besteht davon unabhängig.
Ich rechne nach Zeit ab, zu einem Stundensatz von 280 Euro zzgl. 19 % USt., mit detailliertem Tätigkeitsnachweis. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden die Mindestabrechnung. Eine Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung ist möglich. Der Versicherer zahlt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, die Differenz zum Zeithonorar tragen Sie. Auch das Erstgespräch wird nach Zeit abgerechnet.
Trennung ohne Trauschein: die Punkte sortieren, bevor sie sich verhaken
Bringen Sie mit, was vorhanden ist: Grundbuchauszug, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Belege über größere Beiträge, bei Kindern die Urkunden zu Anerkennung und Sorge. Im Erstgespräch ordnen wir, was Ihnen zusteht, was Sie belegen müssen und in welcher Reihenfolge verhandelt wird.
